![]() |
|||||||||
| Ausgabe 5 | September 2007 Distressed Private Equity? Die Warnungen gab es schon seit Jahren, doch nun ist das Limit erreicht: Weltweit sind große LBO-Transaktionen gestoppt worden. Verunsichert von der Subprime-Krise halten sich Investoren bei der Finanzierung von Leveraged Loans zurück – zu unsicher ist es, ob die Risikoeinschätzungen noch valide sind. Noch im ersten Halbjahr 2007 war der Konkurrenzdruck der Banken, die Private-Equity-Transaktionen finanzieren wollten, so groß, dass sich die Konditionen für die Gläubiger immer stärker verschlechterten. Es war ein lukratives Geschäft, denn die Kredite wurden schnell und problemlos an den Kapitalmarkt weitergereicht. Fast ohne Risiko für die Banken. Aber eben nur fast. Einige Banken hat die Notbremsung des Marktes kalt erwischt: Im Frühsommer hatten sie den PE-Investoren bereits attraktive Finanzierungszusagen gemacht, nun hängen sie in der Luft und müssen die Kredite in die eigenen Bücher nehmen. Das ist teuer, erste Kredite konnten nur mit deutlichen Abschlägen weitergegeben werden. Zwischen 90 und 95 Prozent werden Leveraged Loans derzeit gehandelt – wohlgemerkt performing loans, denn bislang sind die Ausfallraten im LBO-Bereich nahe null. Doch selbst bei solchen Abschlägen halten sich etliche Investoren zurück. Sie wissen nicht, wie weit der Markt noch sinken wird, ob die Ausfallraten steigen, ob sich auch 90 Prozent nicht bald als zu teuer herausstellen. Wann kommen die Failed LBOs? Fragen, die besonders die Distressed-Investoren umtreiben: Werden die Ausfallraten bald massiv steigen? Buy-out-Unternehmen scheinen ob der hohen Schuldenlast, die ihnen die Private-Equity-Gesellschaften aufgebürdet haben, besonders gefährdet zu sein. Ob man nun historische Ausfallraten betrachtet oder über die vor kurzem noch sehr hohen Debt-Multiples staunt: Die Anzeichen verdichten sich, dass Failed LBOs schon bald ein neues Betätigungsfeld für Opportunity Funds und Investmentbanken werden könnten. Das haben auch einige große PE-Häuser erkannt und spezialisierte Distressed-Fonds aufgebaut. Vorteil der Failed LBOs aus Investorensicht: Die Buy-out-Unternehmen sind in der Regel sehr gut gemanagt. Anders als bei manchem Krisen-Mittelständler, der die Rechnungslegung noch in Excel erledigte, treffen die Distressed-Spezialisten auf hochprofessionell geführte Unternehmen, denen manchmal allein mit einer frischen Kapitalspritze geholfen werden muss. Allerdings dürfte die Finanzierungsstruktur der Buy-out-Unternehmen die Restrukturierung verkomplizieren. Es gibt bei LBOs deutlich mehr Gläubiger-Klassen: z.B. Anleihe-Gläubiger, PIK-Investoren, Mezzanine-Investoren und Second-Lien-Investoren. Alle auf einen Nenner zu bringen ist nicht einfach. Hinzu kommt, dass die Gläubiger häufig lokal weit verstreut sind und längst nicht mehr nur Sparkasse, Landesbank und Privatbank am Tisch sitzen, sondern auch Hedgefonds und CLOs zum Gläubigerkreis zählen. Schließlich sind die Dokumentationsstandards der Kreditverträge viel umfangreicher als beim klassischen Mittelstands-Bankkredit. Damit haben aber gerade angelsächsisch geprägte Investmentbanken und Opportunity Funds Erfahrungen. Die Frage ist weiterhin: Wann kommen die Failed LBOs? Die Antwort kennen auch die Experten nicht. Es hängt davon ab, wie sehr sich die Verbriefungskrise auf die reale Wirtschaft durchschlagen wird, wie erfolgreich Refinanzierungen möglich sind – und wie sich die Zinsen verändern. Zumindest hat die letzte Leitzinssenkung der US-Notenbank signalisiert: Die Distressed-Investoren werden sich noch etwas gedulden müssen. bok NPL-Transaktionen in Österreich und die Herausforderungen durch das Bankgeheimnis Von Dr. Peter Huber NPL-Transaktionen erreichen Österreich Der Verkauf von Non-Performing-Loans erhält auch in Österreich immer stärkeres Interesse. Schätzungen zufolge besteht in Österreich ein NPL-Volumen von bis zu 15 Milliarden Euro Nennwert. Bislang prominentestes Beispiel für den Verkauf eines Einzel-NPL einer österreichischen Bank ist wohl der sogenannte „Blitz-Kredit“ von rund 425 Millionen Euro Nennwert, den die österreichische BAWAG PSK an das insolvente Brokerhaus Refco unmittelbar vor dessen Zusammenbruch vergeben hatte. Als erste heimische Großbank dürfte nun die zur Unicredit-Gruppe gehörende Bank Austria auf der Verkäuferseite in das NPL-Geschäft einsteigen. Geplant ist die Veräußerung eines Portfolios von ca. 500 Millionen Euro im Wege eines True Sale. Dieses NPL-Portfolio beinhaltet Kleinkredite mit einem durchschnittlichen Nennwert von 10.000 Euro. Als Kaufinteressenten für das Portfolio gelten insbesondere internationale Investoren und Inkassoinstitute. Auch die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen und die GE Money Bank veräußern Meldungen zufolge ihre fällig gestellten Forderungen. Sie verwenden dafür Treuhandkonstruktionen, die das rechtliche Eigentum an den Forderungen beim Veräußerer belassen. Die wirtschaftlichen Beweggründe für diese NPL-Transaktionen sind wie in Deutschland auch die Eigenkapitalvorschriften für Kredite nach Basel II. Zusätzlich schaffen NPL-Transaktionen „Freiraum in der Bilanz“. Die wirtschaftlich unattraktive Betreibung von NPLs wird nicht als Teil des Kerngeschäfts gesehen. Bankgeheimnis bei NPL-Verkauf beachten Eine wesentliche rechtliche Rahmenbedingung beim Verkauf österreichischer NPLs ist das Bankgeheimnis, das im Gegensatz zu Deutschland gesetzlich normiert ist und dessen Verletzung unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtliche Sanktionen nach sich zieht. In Österreich ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für den Fall vorgesehen, dass eine Person vorsätzlich sich selbst oder einem Dritten durch Offenlegung von dem Bankgeheimnis unterliegenden Tatsachen einen Vermögensvorteil verschaffen will. Höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Verkaufs von NPLs im Lichte des Bankgeheimnisses gibt es – soweit ersichtlich – noch nicht. In der Literatur wird überwiegend und wohl zutreffend die Ansicht vertreten, dass eine Abtretung von NPLs durchaus zulässig sei, wenn die Forderungskäufer ebenfalls dem Bankgeheimnis unterliegen und die Abtretung „banküblich“ ist. Dabei dürfen nur die zur Durchsetzung des abgetretenen Anspruchs erforderlichen bzw. bei einer Risikoauslagerung im Hinblick auf die Bewertung der Forderungen üblichen Informationen weitergegeben werden. Bei Forderungskäufern, die selbst nicht dem gesetzlichen Bankgeheimnis unterliegen, besteht dagegen die Möglichkeit, für den Forderungskäufer tätige Personen als „sonstige“ für das Veräußerer-Kreditinstitut tätige Personen im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes zu definieren und damit vertraglich dem Bankgeheimnis zu unterstellen. Diese Personen können dann im Rahmen der Due Diligence eines NPL-Portfolios die Informationen, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden, anonymisiert und aggregiert an den Forderungskäufer weitergeben. Insgesamt steht somit bei sorgfältiger rechtlicher Vorbereitung der Transaktion das Bankgeheimnis auch in Österreich einer Veräußerung von NPLs nicht entgegen. peter.huber@cms-rrh.com Veräußerung von NPLs strafbare Untreuehandlung? Von Dr. Martin Zenner und Lars Eckhoff Dem Vernehmen nach ist zurzeit bei der Staatsanwaltschaft Kassel ein Verfahren gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank anhängig. Dem Vorstand werde vorgeworfen, durch die Veräußerung von NPLs „weit unter Wert“ Untreue gem. § 266 StGB begangen zu haben. Schwebt über den verantwortlichen Personen bei Geschäften mit NPL nun das Damoklesschwert einer möglichen Strafbarkeit? Nach den Berichten in der Presse erscheint dieser Vorwurf auf den ersten Blick nachvollziehbar: Eine Bank hat gegenüber ihren Teilhabern (in der Regel gegenüber den Aktionären oder, wie im vorliegenden Fall, Genossen) die Pflicht, das Gesellschaftsvermögen und damit natürlich auch das Vermögen des einzelnen Teilhabers zu betreuen. Diese Pflicht beinhaltet auch, das Vermögen der Bank nicht zu verschleudern, sondern nach Möglichkeit zu mehren. Veräußert eine Bank ein Kreditportfolio samt dinglicher Sicherheiten zu einem Teil des Nominalwertes, so könnte man spontan meinen, dass dies einen Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes darstellt und so das Bankvermögen und damit der Anteil des jeweiligen Teilhabers vermindert wird. Kann die Veräußerung von NPL also eine strafbare Handlung sein? Die Antwort verlangt einen genaueren Blick. Erstes Problem: Eine rechtliche Definition von NPL gibt es nicht. Klar ist aber, dass bei NPL-Verkäufen keineswegs Darlehen samt zugehöriger Sicherheiten weggegeben würden, obwohl die Bank sie einfach und vor allem kostendeckend hätte verwerten können. Vielmehr veräußern die Banken in der Regel nur solche Darlehen, die schon längere Zeit nicht oder nur schlecht bedient werden, bei denen die große Gefahr besteht, dass sie nicht zurückgezahlt werden können und bei denen eine Verwertung der bestehenden Sicherheiten oft nur sehr zeitaufwendig und kostenintensiv zu realisieren ist. Das Workout der Verbindlichkeiten bestimmter Schuldner bedeutet einen enormen Zeitverlust und hohe Kosten auf Bankseite. Dem Verlust, der auf den ersten Blick bei einer Veräußerung unter Nominalwert realisiert wird, stehen auf den zweiten Blick gewichtige Vorteile gegenüber, die in der Regel die Verluste wirtschaftlich mehr als aufwiegen werden. Die Argumente sind bekannt: Abbau von Kreditrisiken, dadurch besseres Rating mit günstigerer Refinanzierung, Eigenkapitalunterlegung nach Basel II, Verbesserung der Liquidität und Personalkostensenkung. Alle diese Vorteile kommen unmittelbar der Gesellschaft, d.h. der Bank zugute. Das Vermögen der Bank und daher auch der jeweiligen Teilhaber und Aktionäre wird dadurch nicht geschmälert, sondern wächst vielmehr und sorgt dafür, dass der Bank mehr finanzielle Möglichkeiten für die Wahrnehmung ihres Kerngeschäfts zur Verfügung stehen. Der Vorwurf einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch den Vorstand einer Bank scheint daher weithergeholt und die Qualifizierung einer Veräußerung von NPL als strafbare Untreuehandlung damit äußerst unrealistisch, da es schon an einem Vermögensnachteil der jeweiligen Teilhaber fehlen dürfte. Hinzu kommt, dass neben einem Vermögensnachteil die Veräußerung der notleidenden Kredite eine Pflichtwidrigkeit darstellen müsste, um als strafbare Untreuehandlung qualifiziert werden zu können. Da nach der Rechtsprechung des BGH im Unternehmensrecht die Anwendbarkeit des § 266 StGB auf gravierende Verstöße beschränkt werden muss, können hierfür nur evidente Pflichtverletzungen in Frage kommen. Dass eine solche evidente Pflichtverletzung in den Fällen, in denen ein wirtschaftliches Risiko der Bank sogar begrenzt wird, nicht in Frage kommt, liegt auf der Hand. Außerdem ist der Vorstand einer Bank in seiner Entscheidungsbefugnis grundsätzlich unbeschränkt (vgl. § 76 AktG, § 27 GenG); er hat bei der Ausübung seiner Leitungsbefugnis „nur“ die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden (vgl. § 93 AktG, § 34 GenG), so dass ihm ein weiter unternehmerischer Ermessensspielraum eingeräumt ist, der gerichtlich auch nur begrenzt überprüfbar ist. Darüber hinaus dürfte es in den genannten Fällen auch an der subjektiven Komponente einer Untreue fehlen. Denn die Entscheidungsträger der Bank werden einen Verkauf der NPL nur dann in Betracht ziehen, wenn sie davon ausgehen, dass der Verkauf der Bank Vermögensvorteile bringt. Sollte sich daher in einem Fall nachträglich herausstellen, dass die Darlehensforderung, sei es durch eine Verwertung der Sicherheiten oder auf andere Art und Weise, in voller Höhe hätte realisiert werden können – wobei dieser Nachweis nur schwer zu führen sein dürfte –, so wäre dem Vorstand zumeist allenfalls Fahrlässigkeit, jedoch nicht der für eine strafbare Untreuehandlung erforderliche Vorsatz vorzuwerfen. Die Banken sollten sich daher, wenn die NPL-Transaktionen wirtschaftlich ausgewogen berechnet werden, keine Sorgen machen, dass sie sich einer Strafbarkeit aussetzen. martin.zenner@cms-hs.com lars.eckhoff@cms-hs.com Meldungen BA-CA will NPLs über 500 Millionen Euro verkaufen Die Bank Austria-Creditanstalt, künftig nur noch Bank Austria, hat angekündigt, zahlreiche Non-Performing Loans zu veräußern. Ab September will die österreichische Bank zehntausende Kreditpakete mit einem kolportierten Nennwert von etwa 500 Millionen Euro verkaufen. Zumindest beim ersten Portfolioverkauf soll es sich um NPLs von Privatkunden handeln. Die True-Sale-Transaktion soll bis zum Jahreswechsel abgeschlossen sein. Österreich ist als NPL-Portfolio-Transaktionsmarkt noch recht jung. Experten erwarten aber, dass Österreich und Märkte aus Mittelosteuropa zusehends ins Blickfeld auch in Deutschland ansässiger NPL-Käufer geraten, da der deutsche NPL-Markt nur noch sehr wenige große Portfolio-Deals erwarten lässt. Lone Star war mit der Übernahme des „Blitz-Kredits“ der Bawag an Refco einer der ersten Akteure im jungen Markt Österreich. Stühlerücken Reichlich Bewegung herrscht derzeit im NPL-Markt. Gerade bei den Servicern geben sich die Kollegen die Klinke in die Hand. Nur einige Beispiele: Martin Arnold von Lone Star arbeitet seit einigen Monaten für Lehman Brothers in London, die Hudson-Ex-Kollegin Heike Pineau ist zu Guy Hands‘ Terra Firma gewechselt. Günther Gleumes, vorher Citigroup Global Markets/Servicing Advisors, ist bei der UBS wieder aufgetaucht. Jens Hildebrandt hat die SGK verlassen, und Wolf Waschkuhn ist auch nicht mehr bei Kroll. Bereits Anfang des Jahres hatte es ein CSFB-Team um David Abrams zu Apollo gezogen. Für weitere Hinweise zu personellen Veränderungen sind wir stets dankbar. NPL-Käufer und Servicer gründen Bundesvereinigung Längst überfällig im Land der Vereine und Verbände: Nun haben auch die Käufer von Non-Performing Loans und ihre Servicer einen eigenen Lobbyverbund. Die „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing“, kurz BKS, möchte die Interessen der Branche gegenüber Verkäufern, Öffentlichkeit und politischen Entscheidern vertreten. Gründungspräsident ist Jörg Keibel von Hoist; Christine Reisinger von LINK Financial und Marcel Köchling von Lone Star stehen ihm als Vizepräsidenten zur Seite. Mit dabei sind u.a. auch Jan-Simon Köritz (GFKL) sowie Vertreter von ServicingAdvisors, Hudson, GSSG, ImmoAdvisors und EOS. Geschäftsführer ist Jan Mönikes. www.bks-ev.de Deutschland-Premiere für Calyon und Pirelli RE bei NPL-Portfolios Der Immobiliendienstleister Pirelli Real Estate hat sich mit dem Finanzdienstleister Calyon für den Kauf eines 69-Millionen-Euro-NPL-Portfolios der HSH Nordbank zusammengeschlossen. Pirelli übernahm ein Drittel, Calyon den Rest des Portfolios aus insgesamt 36 gekündigten Krediten, die durch vermietete gewerbliche Immobilien und Wohngebäude besichert sind. Pirelli RE managt in Italien NPL-Portfolien über 9,2 Milliarden Euro und ist in Deutschland bislang mit dem 2,7 Milliarden-Euro-Kauf (gemeinsam mit RREEF) eines Wohnungsportfolios von Cerberus aufgefallen.
Nur noch wenige Plätze: NPL-Roundtable am 30. Oktober 2007
Zum nunmehr fünften Mal laden FINANCE und CMS Hasche Sigle am 30. Oktober ab 17 Uhr in die Redaktionsräume der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt am Main, zum NPL-Roundtable. Verkäufer und Käufer von Distressed Assets sind herzlich eingeladen – die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Bitte melden Sie sich jetzt schon an – die Teilnehmerzahl ist sehr begrenzt, nur noch wenige Plätze sind vorhanden. Das genaue Programm senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu. Anmelden können Sie sich bei Stefanie Kieslich, Tel. 06031/7386-21 oder stefanie.kieslich@finance-magazin.de. |
|
||||||||
|
|||||||||