Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen BNP Paribas eine Geldstrafe in Höhe von 830.000 Euro verhängt. Die deutsche Niederlassung soll gegen die Finanzmarktrichtlinie Mifid II verstoßen haben. Der Bußgeldbescheid der Behörde ist seit dem 3. Juli rechtskräftig. Das teilte die Bafin am gestrigen Donnerstag mit.
Konkret geht es um Verstöße aus dem Geschäftsjahr 2019/2020. In einzelnen Fällen hätte die Niederlassung der französischen Großbank ihre Kunden nicht „rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben über alle Kosten und Nebenkosten konkreter Finanzinstrumente“ informiert, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Zudem hätten sie Wertpapierdienstleistungen erbracht, ohne zuvor relevante Angaben zu den finanziellen Verhältnissen ihrer Kunden ausreichend geprüft zu haben.
BNP Paribas legt keine Rechtsmittel ein
BNP Paribas erkenne die Entscheidung der Bafin an, heißt es in einem offiziellen Statement der Bank, das FINANCE vorliegt. „Die Bank wird kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen“, heißt es dort weiter. Zudem habe man bereits 2020 Maßnahmen ergriffen, um die Feststellungen der Bafin zu adressieren.
Als Wertpapierdienstleister ist das Geldinstitut verpflichtet, allen potentiellen und bestehenden Kunden Informationen zur Verfügung zu stellen, die dabei helfen, die Art und die Risiken von angebotenen Wertpapieren zu verstehen. Davon umfasst sind auch alle Kosten und Nebenkosten eines Wertpapierkaufs.
Verstöße gegen Informationspflichten
Im Rahmen dieser Kostentransparenz müssen Banken ihren Kunden vor und nach der Anlageberatung eine Prognose und Feststellung aller mit dem Kauf verbundenen Kosten zur Verfügung stellen.
Zusätzlich müssen Banken im Rahmen einer sogenannten Geeignetheitsprüfung alle Informationen einholen, die den Kenntnisstand des Kunden über die Wertpapierprodukte und deren Risiken nachweisen. Zudem müssen sie ihre Kunden zu deren finanziellen Verhältnissen befragen und welche Verluste sie tragen können.
Bußgeld auch gegen Commerzbank
Die jetzt von der Bafin geahndeten Verstöße können von ihr mit einem Bußgeld von maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belegt werden. Das Bußgeld gegen die französische Bank fiel mit 830.000 Euro daher noch relativ gering aus.
Die Commerzbank hingegen musste kürzlich Bußgelder in Millionenhöhe an die Behörde zahlen. Im April hatte die Bafin gegen das Institut zwei Geldbußen in Höhe von 375.000 Euro und 1.075.000 Euro verhängt, weil es bei dessen ehemaliger Tochter Comdirect Bank Mängel bei der Geldwäscheprävention gab.
Lea Teckentrup ist Redaktionsvolontärin bei DerTreasurer und FINANCE. Sie hat Wirtschaftsrecht im Bachelor und im Master an der Universität Osnabrück sowie an der Universität Siegen studiert. Vor ihrem Volontariat arbeitete sie als Wirtschaftsjuristin im Bereich Debt Capital Markets in einer internationalen Großkanzlei.