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Milliardenklage gegen die HSH Nordbank

Die HSH Nordbank wurde von einer Reihe von Gläubigern ihrer Tier-1-Anleihen vor dem Landgericht Kiel verklagt.
HSH Nordbank

Bitterer Jahresauftakt für die HSH Nordbank: Insgesamt 18 Gläubiger von Tier-1-Anleihen haben die Landesbank vor dem Landgericht Kiel auf 1,4 Milliarden Euro verklagt. Dies gaben sie heute öffentlich bekannt. Sie werfen der HSH Nordbank unzulässige Bilanzierungspraktiken vor, deren Zweck darin bestanden habe, den Wert der Anleihen herunterzuschreiben.

Die Gläubiger fordern die Erstattung entgangener Zinszahlungen und Schadensersatz, vor allem, dass die Anleihen wieder auf ihren Nennwert von rund 1 Milliarde Euro hochgeschrieben werden. Parallel zu den von der Bank direkt begebenen Anleihen fordern die Gläubiger ebenfalls Schadensersatz für indirekt von der HSH über Luxemburg begebene Anleihen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro. Die Gesamtforderung der Kläger beläuft sich auf 1,4 Milliarden Euro. Insgesamt hat die HSH Anleihen über 1,7 Milliarden Euro ausstehen.

Die HSH Nordbank wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu der Klage äußern, erklärte später dann aber, dass sie die gegen sie erhobenen Vorwürfe für substanzlos hält.

Anleihegläubiger wollen an Turnaround teilhaben

Bei den Tier-1-Anleihen, die den Konflikt herauf beschwört haben, handelt es sich um nachrangige Schuldverschreibungen der Bank. Lediglich die Ansprüche von Aktionären werden noch später bedient. Daher hat die HSH die Inhaber dieser Papiere auch massiv an den Verlusten beteiligt, die in den zurückliegenden Jahren im Zuge von diversen Verkäufen notleidender Kredite entstanden sind.

Die Investoren wollen dies aber nicht hinnehmen – vor allem deshalb, weil die Bank öffentlich kommuniziert, dass das Schlimmste nun überstanden und in den nächsten Jahren wieder mit nennenswerten Gewinnen zu rechnen sei. „Die Bank ist von früheren Prognosen abgewichen, die eine Hochschreibung der Tier-1-Anleihen auf den Nennwert bis 2023 implizieren“, behauptete eine Anwältin des Klägerkonsortiums Ende November in einem Interview mit der „Börsen-Zeitung“.

Kläger schießen gegen Cerberus und JC Flowers

Den größten Argwohn bei den Klägern wecken die Vorgänge rund um den Verkauf der HSH an die US-Finanzinvestoren Cerberus, JC Flowers und Golden Tree Asset Management vor knapp einem Jahr. Für die Übernahme zahlten sie rund 1 Milliarden Euro. Im gleichen Zuge wurde aber auch ein Bündel fauler Kredite an die neuen Eigentümer verkauft – laut Aussage der Kläger-Anwältin „ohne Markttest“.

Im Zuge dieses zweiten Deals fiel ein hoher Verlust an, den die HSH Nordbank ins Felde führte, um den Wert der Anleihen weiter zu reduzieren. Ende November signalisierte die HSH den Investoren dann, dass sich der für Ende 2020 erwartete Buchwert der Papiere auf nicht mehr als 15 Prozent des Nennwerts belaufen könnte. In diesem Fall läge die Differenz zwischen Nennwert und Buchwert der Anleihen bei fast 1,5 Milliarden Euro.

„Die neuen Eigentümer hätten die Bank dann faktisch umsonst erworben“, argumentieren die Kläger. Die drei US-Investoren haben die Kläger vor einem US-Gericht ebenfalls ins Visier genommen. Allerdings kämpfen sie dort aktuell lediglich um Auskunftsrechte zu den Hintergründen der Geschäfte von Cerberus & Co. mit der HSH Nordbank.

HSH-Gläubiger pokern um eine höhere Rückzahlung

So verhärtet, wie es scheint, sind die Fronten zwischen den Klägern und der HSH Nordbank aber nicht. Keine der beiden Seiten dürfte ein Interesse daran haben, es auf einen jahrelangen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen ankommen zu lassen. Allein bis zum erstinstanzlichen Urteil dürfte ein knappes Jahr ins Land ziehen.

Für die neuen Eigentümer der HSH wäre ein Rechtsrisiko von über 1 Milliarde Euro wahrscheinlich schwer zu akzeptieren – zumal die Bank in den nächsten Jahren in den Haftungsbereich der privaten Banken überführt werden muss. Dort herrscht mitunter eine gewisse Skepsis, ob mit der Aufnahme der HSH Nordbank nicht zu große, unkalkulierbare Risiken verbunden sind.

Den Klägern hingegen dürfte bewusst sein, dass angesichts der Nachrangigkeit ihrer Papiere und der Milliardenverluste der HSH Nordbank in den zurückliegenden Jahren wenig dafür spricht, dass die Papiere tasächlich zu ihrem Nennwert zu bedienen sein sollen. Den Klägern dürfte es darum gehen, wesentlich mehr als 15 Prozent vom Nennwert zurückzuerhalten. Ihre Mitteilung endet mit diesem Satz: „Die Anleihegläubiger sind nach wie vor bereit, in einen Dialog mit der HSH zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.“

dominik.ploner[at]finance-magazin.de