Der Schatten des verstorben Medienmoguls Leo Kirch wird für die Deutsche Bank länger und länger. Nachdem das Institut den langjährigen Rechtsstreit Ende Februar schon für beendet erklärt und einem Vergleich mit den Kirch-Erben über knapp 1 Milliarde Euro zugestimmt hatte, ist nun ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter und Anwälte der Bank eingeleitet worden. Im Raum steht der Verdacht des versuchten Prozessbetrugs. Schon vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft München die Räumlichkeiten der für die Bank tätigen Anwaltskanzleien Hengeler Mueller und Gleiss Lutz in Frankfurt und München durchsucht. Heute nun wurden die Ermittler in den Zwillingstürmen der Bank selbst vorstellig.
Bei Hengeler Mueller beschlagnahmten die Ermittler Berichten zufolge Unterlagen. Aus informierten Kreisen hieß es, es bestehe der Verdacht, die für die Bank tätigen Anwälte der Kanzlei könnten womöglich Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug geleistet haben. Das Vorgehen legt Insidern zufolge den Schluss nahe, dass der Staatsanwaltschaft erste Anhaltspunkte für ihren Verdacht vorliegen dürften. Denn nur „wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen“ dürften Ermittler auch Unterlagen beschlagnahmen, heißt es. Ob bei Gleiss Lutz auch Unterlagen sichergestellt wurden, wollte eine Sprecherin der Kanzlei nicht bestätigen. Die Deutsche Bank selbst war für einen Kommentar nicht zu erreichen.
Alter Insolvenzfall verfolgt die Deutsche Bank
Zum Hintergrund: Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte die Deutsche Bank und ihren damaligen Chef Rolf Breuer zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Breuer hatte in einem Fernsehinterview Anfang Februar 2002 die Kreditwürdigkeit Kirchs in Zweifel gezogen – wenige Wochen vor der Kirch-Insolvenz. Der zivilrechtliche Prozess um Schadenersatz zwischen der Kirch-Gruppe und der Deutschen Bank wurde mit einem Ende Februar geschlossen Vergleich zwar beigelegt. Gegen Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen wird jedoch weiter wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug strafrechtlich ermittelt. Medienberichten zufolge soll Fitschen eine Einstellung der Ermittlungen gegen ein Bußgeld ausgeschlagen haben, da ihn das seinen Job kosten könnte. Für die Bankenaufsicht BaFin, so die Vermutung, könnte ein Vorstand, der ein Bußgeld akzeptiert hat, nicht länger tragbar sein.