Dass Unternehmen mit ihren Münchener Büros das Oktoberfest besuchen, gehört für viele zum jährlichen Ablauf wie die Weihnachtsfeier. Doch Ende 2014 sorgten Vorfälle auf einer „After-Party“ nach einem Oktoberfestbesuch der Kanzlei Linklaters für schockierende Schlagzeilen. Gegen einen damaligen Partner wurden Vergewaltigungsvorwürfe laut, hinzu kam eine Rangelei mit einem Kollegen.
Jetzt hat ein Gericht das Geschehen juristisch aufgearbeitet: Wie das Fachportal Juve berichtet, ist der ehemalige Steuerrechtspartner Thomas E. nun zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht München blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte.
Ex-Linklaters-Partner wurde von Kollegen angezeigt
Das Münchener Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Linklaters-Partner nach einer Feier der Kanzlei auf dem Oktoberfest eine studentische Hilfskraft im Garten eines Restaurants vergewaltigt hat. Der frühere Steuerrechtspartner hatte die Vorwürfe im Laufe des Prozesses bestritten.
Zu späterer Stunde war es nach dem Oktoberfest offenbar auch noch zu einer Rangelei zwischen E. und einem weiteren damaligen Partner gekommen, in dessen Team die studentische Hilfskraft tätig war. Der Mann soll E. einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Wegen des Faustschlags verhängte ein Gericht im vergangenen Jahr bereits eine Bewährungsstrafe über sieben Monate wegen Körperverletzung. Juve zufolge soll der ehemalige Kanzleipartner dagegen Revision eingelegt haben. Er war es demnach auch, der die Anzeige gegen E. ins Rollen gebracht hatte.
Beide Partner nicht mehr für Linklaters tätig
Die beiden damaligen Partner verließen die Kanzlei bereits Ende 2014. Linklaters hatte nach den Vorwürfen zunächst eine interne Untersuchung eingeleitet. Im Verlauf des Gerichtsprozesses mussten auch mehrere Anwälte von Linklaters vor Gericht als Zeugen aussagen.