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Unternehmen verlangen Caps von Wirtschaftskanzleien

Unternehmensjuristen wollen die Kosten für externe juristische Beratung durch Caps und Pauschalhonorare senken.
iStock / Thinkstock / Getty Images

Unternehmensjuristen wehren sich zunehmend gegen den traditionellen Stundensatz der Wirtschaftskanzleien: Immer häufiger fordern Konzerne die Abrechnung über Pauschal- und Maximalhonorare. Dies hat der juristische Fachverlag JUVE hat in einer umfangreichen Umfrage unter Inhouse-Unternehmensjuristen als einen neuen Trend bei der Leistungsabrechnung ausgemacht.

Auch das M&A-Beratungsgeschäft betroffen

Von diesem Wandel ist auch das traditionell lukrative M&A-Beratungsgeschäft betroffen: Nur noch 37,5 Prozent der Mandanten akzeptieren hier eine Stundensatzvereinbarung für die Beratung von M&A-Deals; knapp ein Viertel der Unternehmensjuristen ist nur noch bereit, die Risikoprüfung einer externen Sozietät über ein Stundenhonorar abzurechnen. Für Wirtschaftskanzleien ist dieser Wandel problematisch, da sie traditionell einen großen Anteil des Gesamtumsatzes mit dem M&A-Beratungsgeschäft verbuchen.

Auf Unternehmensseite sind es vor allem die hauseigenen Juristen, die die Kosten für externe Rechtsberater senken wollen. Der JUVE-Umfrage zufolge betrachten 70 Prozent von ihnen dies als ihre Hauptaufgabe und geben entsprechend den Druck an Kanzleien weiter. Außerdem verbleiben juristische Aufgaben häufiger im eigenen Haus, für Routinearbeiten wird eigenes Personal eingestellt.

Um im Geschäft zu bleiben, passen sich viele Wirtschaftskanzleien den härteren Vorgaben der Unternehmen an: 47 Prozent der Konzerne gaben JUVE gegenüber an, dass ihnen die Kanzleien bei der Honorarfrage entgegen kommen. Großkunden, die mindestens 1 Million Euro pro Jahr in externe Rechtsberatung investieren, werden noch großzügiger behandelt: Hier stellten 57 Prozent eine Anpassung der Sozietäten an die neuen Abrechnungswünsche fest.

vernessa.oberhansl[at]frankfurt-bm.com

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