Adlers bald ein Jahr lang dauernde Suche nach einem Abschlussprüfer hat die Rufe nach Gesetzesänderungen laut werden lassen. Knackpunkt waren 800.000 von KPMG angeforderte E-Mails und Dokumente, deren Herausgabe der Immobilienkonzern mit Verweis auf das Anwaltsgeheimnis verweigert hatte. Adler hat damit viel Vertrauen verspielt und es wirkt von außen betrachtet immer noch unverständlich, warum der Konzern sich zu diesem Schritt entschloss.
Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von mandats- und auftragsbezogenen Informationen stellt einen berufs- und strafrechtlichen Verstoß nach §203 StGB dar. Ein Kompromiss hätte deshalb sein können, dass KPMG eine Anwaltskanzlei ihrer Wahl beauftragt und instruiert, die Dokumente zu durchsuchen. Doch mit seiner Entscheidung ließ Adler KPMG letztlich keine andere Wahl als das Testat zu verweigern und das Mandat nicht erneut anzunehmen.
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