Treasurer, Controller und Accounter werden künftig beruflich und privat noch mobiler agieren können. Denn CFOs können den Mitarbeitern ihrer Finanzabteilung nun Smartphones oder Tablet-PCs als Arbeitsmittel steuer- und beitragsfrei zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Treasurer, Controller und Accounter die mobilen Geräte vorwiegend privat verwenden. Hintergrund für diese neue Möglichkeit ist eine kürzlich erfolgte Änderung des Einkommensteuergesetzes, die rückwirkend ab dem Jahr 2000 in allen noch offenen Steuerfällen gilt. Mit dem sogenannten Gemeindefinanzreformgesetz habe der Gesetzgeber auf den technischen Fortschritt reagiert und den in der Steuerbefreiungsvorschrift verwendeten Begriff „Personalcomputer“ durch den allgemeineren Begriff „Datenverarbeitungsgerät“ ersetzt, wodurch nun auch die neueren mobilen Endgeräte wie Smartphones oder Tablets unter die Steuerbefreiung fielen, wie es in einem Rundschreiben der Manz & Partner Steuerberatungsgesellschaft heißt.
„Voraussetzung ist, dass die Geräte und Programme formal dem Arbeitsgeber gehören und auch für und in dessen Betrieb eingesetzt werden“, betont Klaus Zimmermann, Steuerberater der Wirtschaftskanzlei DHPG in Bornheim. Dabei ist es irrelevant, ob die Geräte gekauft, geleast oder gemietet sind. Voraussetzung sei lediglich, dass der Arbeitgeber Rechnungsempfänger sei, heißt es in einer Mitteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG weiter.
Wenn die Finanzmitarbeiter die mobilen Endgeräte privat nutzen, fällt also keine Lohnsteuer- und Beitragspflicht an. Wenn ein Unternehmen seinen Finanzmitarbeitern die mobilen Endgeräte allerdings überlässt, die Treasurer, Controller und Accounter die Geräte aber gar nicht beruflich brauchen, wird DHPG zufolge aber die Umsatzsteuer fällig. „Es ist nur dann keine Umsatzsteuer abzuführen, wenn die Überlassung der Arbeitsmittel aus überwiegend betrieblichem Interesse erfolgt. Mit plausiblen Nachweisen wappnen sich Arbeitgeber vor kritischen Nachfragen der Finanzbehörden“, heißt es seitens DHPG weiter.
Für Treasurer, Controller und Accounter ergeben sich durch diese neue steuerliche Regelung aber ganz neue Möglichkeiten in den Mitarbeitergesprächen, ihre Gehaltserhöhungen zu verhandeln. Angesichts der Kosten von mehreren hundert Euro für ein iPad (Einmalkosten) mit Internettarif (monatliche Kosten) ist das durchaus ein geldwerter Vorteil.
Info
An diesen Kosten beteiligt sich der Fiskus
1. Geräte: Das Finanzamt erkennt die Kosten für Geräte und Zubehör an. Bei Investitionen bis zu 1.000 Euro netto haben Unternehmen weitreichende Wahlrechte. Sie können zwischen Sofortabzug (bis 410 Euro netto), Abschreibung des Sammelpostens über fünf Jahre (von 150 Euro bis 1.000 Euro netto) und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen. Beispiele: Handy, Smartphone, Tablet-PC, Notebook, Organizer, inkl. Zubehör wie Ladestation oder Schutzhülle.
2. Software: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Programme nicht nur für betriebliche Geräte überlassen. Software darf auch auf privaten Geräten zum Einsatz kommen, wenn es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die parallel im Betrieb genutzt werden. Als immaterielles Wirtschaftsgut ist Software in der Regel über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei so genannten Trivialprogrammen (bis 410 Euro netto) ist auch eine Sofortabschreibung oder ein Sammelposten möglich. Beispiele: Betriebssystem, Office-Programme, Business-Software, Virenprogramm, Lernsoftware, Apps.
3. Laufender Betrieb: Auch die laufenden Kosten sponsert das Finanzamt. Alle Aufwendungen sind sofort abzugsfähig. Arbeitgeber sollten eine Kostendeckelung vornehmen, um ausufernde Kosten zu vermeiden. Sie können mit Mitarbeitern eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme vereinbaren oder von vornherein Flatrate-Verträge eingehen. Beispiele: Grundgebühren, Verbindungskosten, Installation, Wartung.
Quelle: DHPG
Sabine Paulus ist seit 2008 Redakteurin beim Fachmagazin FINANCE und der Online-Publikation DerTreasurer. Ihre Themenschwerpunkte sind Personal, Organisation, Karriere und Finanzierung. Sie ist M.A. und hat an der Universität Konstanz unter anderem das Hauptfach Deutsche Literatur studiert.