Machtkämpfe zwischen Unternehmensgründern, die sich aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen haben, und einem von außen geholten neuen Management gibt es regelmäßig. Aktuelles Beispiel ist der Streit von Managern und Vorständen des Leuchtmittelherstellers Zumtobel mit der Gründerfamilie des österreichischen Unternehmens. Medienberichten zufolge der Grund für den Konflikt: Jürg Zumtobel, der 81-jährige Sohn des Firmengründers, soll sich zu stark in das Tagesgeschäft einmischen. Nach einem Brandbrief der Führungsspitze an die Gründerfamilie und Rücktrittsangeboten von CEO Ulrich Schumacher und seiner Finanzchefin Karin Sonnenmoser werden beide Vorstände das Unternehmen verlassen.
Doch muss ein Konflikt mit Gründern tatsächlich derart eskalieren? Welche Rechte und Pflichten haben der Vorstand und insbesondere der CFO in einem Fall wie bei Zumtobel? Lars Laeger von der Rechtsanwaltskanzlei Arqis ordnet Situationen wie diese für FINANCE ein.
Herr Laeger, in welchen Situationen muss sich eine Unternehmensführung den Weisungen von Anteilseignern beugen?
Bei einer GmbH haben die Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung ein Weisungsrecht. Bei einer Aktiengesellschaft ist das nicht der Fall, es sei denn, zwischen der Aktiengesellschaft und einem Aktionär besteht ein Beherrschungsvertrag. Nur dann darf der herrschende Aktionär den Vorständen gemäß dem Beherrschungsvertrag Weisungen erteilen.
Haben Unternehmensgründer andere Rechte in Bezug auf die Handlungen des Vorstands?
Gründer sind in der Regel ganz normale Aktionäre ohne Sonderrechte. Rein juristisch lautet die Antwort also „Nein“. Gründer haben allerdings meistens gute Verbindungen in das Unternehmen und genießen hohes Ansehen bei den Mitarbeitern. Gleichzeitig fällt es ihnen naturgemäß häufig schwer, sich aus den Geschäftsbelangen herauszuhalten. Dieses „emotionale Machtverhältnis“ passt im schlimmsten Fall nicht zum rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gefüge.
„Der CFO ist in einer recht undankbaren Rolle“
Was sollten Vorstände tun, sobald sich ein Konflikt mit den Unternehmensgründern abzeichnet?
Vorstände müssen in einem solchen Fall unter Umständen sofort reagieren, da sie ultimativ für die Einhaltung der Corporate Governance und Compliance des Unternehmens verantwortlich sind und hierfür gegenüber dem Unternehmen haften. Wenn die Vorgaben im Unternehmen nicht umgesetzt werden, sollte sich der Vorstand absichern, etwa indem er möglichst konkret dokumentiert, dass er wiederholt auf Regelverstöße hingewiesen und versucht hat, diese zu beseitigen. Zudem sollte er dokumentieren, woran genau es immer wieder scheitert. Unter Umständen kann auch die Einbeziehung fachkundiger Berater sinnvoll sein.
Welche Handlungsoptionen hat der CFO bei einem Konflikt mit den Gründern?
Der CFO ist in einer recht undankbaren Rolle, wenn es im Unternehmen machtpolitisch zugeht. Er hat den gesamten Finanzapparat in seinem Verantwortungsbereich, die „Herrschaft über die Zahlen“ kann ihn zur beliebten Zielperson für Manipulationen machen. Schließlich stehen und fallen strategische Entscheidungen mit einem Federstrich des CFO. Andererseits gerät er über die Finanzahlen im Zweifelsfall regelmäßig in Kontakt mit Compliance-Themen. Viele CFOs machen die Erfahrung, dass die Abwehr von Machtspielen und das klare Ansprechen von Missständen nicht immer auf Gegenliebe stoßen und sogar persönliche Angriffe nach sich ziehen können. Die Front, die sich dann auftut, kann recht hart sein. Umso wichtiger sind die interne Dokumentation und vielleicht sogar die persönliche Beratung von außen. Ultima Ratio ist es, das Unternehmen zu verlassen.