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Transparenz bei Vorstandsvergütung nimmt ab

Die Transparenz bei der Vorstandsvergütung nimmt bei den deutschen DAX-Unternehmen ab. „Wir sind in Deutschland bei der Vergütungstransparenz zurückgefallen“, sagte Michael. H. Kramarsch, Managing Partner der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp) am Freitag bei einem Pressegespräch in Frankfurt am Main. Grund hierfür sind nach dem Vergütungsexperten zwei gegenläufige Entwicklungen. Das Gesetz zur Angemessenheit in der Vorstandsvergütung, kurz VorstAG, fordert Langfristigkeit und Nachhaltigkeit. Im Zuge dessen haben die Dax-Unternehmen ihre Vergütungsmodelle neu strukturiert und den Jahresbonus durch eine einjährige und eine mehrjährige variable Vergütung ersetzt. „Der jährliche Vergütungsausweis der Unternehmen in den Geschäftsberichten wirkt der vom VorstAG geforderten Langfristigkeit jedoch entgegen“, sagte Kramarsch weiter. Die Vergütungspublizität, die in Deutschland im HGB geregelt ist, stecke in der „Buchhaltungsfalle“ und unterbinde die gewünschte Langfristigkeit. In anderen Ländern regeln Börsen- und Corporate-Governance-Vorschriften die Vergütungstransparenz.

 

Die Konzerne weisen zwar seit 2006 die Bezahlung ihrer Top-Manager individuell in den Geschäftsberichten aus. Das Problem dabei ist aber, dass derzeit lediglich die Grundvergütung und die einjährige variable Vergütung feststehen und damit genau ausgewiesen werden können. Die mehrjährige variable Vergütung liegt weiter im Ungewissen. Sie kann je nach Unternehmensperformance und Zielerreichung in den kommenden Jahren komplett wegfallen, aber auch weiter wachsen. „Es ist dadurch nie klar, wie viel der Vorstand eines deutschen Unternehmens tatsächlich verdient hat“, sagte Kramarsch. „Dadurch sehen wir immer mehr Vergütungsphantasie und immer weniger Vergütungsrealität“, sagt der Unternehmensberater weiter. „Das führt zu mehr Schein als Sein.“

 

Die Lösung des Problems ist nach Meinung des Vergütungsexperten jedoch einfach: „Vergütungstransparenz passt in zwei Tabellen – auf die Vorder- und Rückseite eines Bierdeckels, einmal mit Werten zu der jährlichen gewährten und einmal zur tatsächlich realisierten Vergütung“, glaubt Kramarsch. Dadurch würde sich die Vergütungstransparenz wieder deutlich verbessern, ist er überzeugt.