(jok) Der Bundesgerichtshof macht einen Strich durch die Fusionspläne von Eon. Der Energiekonzern habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Aus diesem Grund verbietet der BGH dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege.
Nach Ansicht des Gerichts verfolgen Eon und RWE die Strategie, sich an Stadtwerken und Stromversorgern zu beteiligen, um ihre Marktposition zu stärken. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass „zusätzliche Beteiligungen den Wettbewerb einschränken würden.“ Mit dem Urteilsspruch bestätigte der BGH die Entscheidung des Kartellamts.
Quellen: FTD, FINANCE