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EU gibt Megafusion von Linde und Praxair frei

Der Industriegasekonzern Linde kann wieder etwas mehr auf das Gelingen der geplanten Fusion mit Praxair hoffen.
Linde

Der Münchener Gaseproduzent Linde und sein US-Konkurrent Praxair sind bei ihrer geplanten 60 Milliarden Dollar schweren Fusion einen Schritt weiter. Wie die für die Freigabe zuständige EU-Kommission mitteilte, erlaubt sie den Zusammenschluss der beiden Konzerne unter teils hohen Auflagen.

Praxair muss sich von seinem gesamten Gasegeschäft im europäischen Wirtschaftsraum trennen. Außerdem muss der US-Konzern seine Beteiligung an dem italienischen Joint Venture Siad sowie einige seiner Helium-Bezugsverträge verkaufen. Bei ihrer Entscheidung habe die Kommission eng mit der Federal Trade Commission (FTC) und den kanadischen Behörden zusammengearbeitet.

Linde und Praxair haben bereits Teile verkauft

Linde und Praxair sind bereits vor der Anmeldung des Deals bei den Kartellbehörden davon ausgegangen, dass sie sich beide von Unternehmensteilen trennen müssen, um die nötigen Freigaben für die geplante Fusion zu erhalten. So will sich Linde von einem Großteil seines US-Geschäfts und weiteren Standorten in Südamerika trennen. Die Unternehmensteile sollen für 2,8 Milliarden Euro an den Konkurrenten Messer und ein Konsortium um den Private-Equity-Investor CVC gehen.

Praxair wiederum stellt einen Großteil seines Europageschäfts zum Verkauf. Bei dem Käufer soll es sich um den japanischen Industriegasehersteller Taiyo Nippon Sanso handeln, der die Sparte für 5 Milliarden Euro übernehmen soll.

Freigabe der FTC steht noch aus

Trotz der Freigabe durch die EU ist der Deal noch nicht in trockenen Tüchern. Wie bereits Anfang August überraschend bekannt wurde, reichen der FTC, die den Deal noch freigeben muss, die Zugeständnisse der Konzerne nicht aus. Die US-Behörde fordert weitere Verkäufe von Unternehmensanteilen, bevor sie die Fusion absegnen will.

Viel Zeit für die Erfüllung der Auflagen sowohl der EU als auch der FTC bleiben Linde und Praxair nicht. Bis spätestens zum 24. Oktober müssen sämtliche Genehmigungen für den Zusammenschluss vorliegen, denn das deutsche Recht sieht vor, dass Aktionäre innerhalb von zwölf Monaten Klarheit über das Gelingen oder Scheitern einer Transaktion haben müssen. Sollte die nötigen Freigaben bis dahin nicht vorliegen, wird der Deal auf der Zielgeraden scheitern.

andreas.mehring[at]finance-magazin.de

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