(sap) Das Bundeskartellamt durfte die Fusion zwischen Axel Springer und ProSiebenSat.1 Media verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Einschätzung der Wettbewerbshüter, wonach der Zusammenschluss unter anderem eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Fernsehwerbung verstärken würde, sei nicht zu beanstanden, heißt es.
Das Bundeskartellamt hatte Springer Anfang 2006 den Kauf der Sendergruppe ProSiebenSat.1 verwehrt. Lesen Sie hierzu auch: Bundeskartellamt sperrt sich gegen ProSiebenSat.1-Übernahme. Springer hatte daraufhin die Übernahmepläne fallen gelassen, aber dennoch gegen die Entscheidung geklagt, um Rechtssicherheit für künftige Übernahmen zu erlangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Kartellamtsentscheidung in einer ersten Entscheidung gebilligt.
Quelle: dpa-AFX
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