Großaktionär Elliott verlangt von Kabel Deutschland eine außerordentliche Hauptversammlung: Wie der aktionistische Hedgefonds heute mitteilte, erwartet Elliott von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland eine Stellungnahme zu den laut Elliott „besorgniserregenden Ergebnissen der Sonderprüfung“, die die Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone untersucht hatte.
Der Sonderprüfer Martin Schommer vom Prüfungs- und Beratungsunternehmen Constantin GmbH hatte Elliott zufolge festgestellt, dass eine von Kabel Deutschland intern erstellte Unternehmensbewertung signifikant höher ausgefallen war als der von Vodafone gebotene Übernahmepreis. Trotzdem hatten Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland ihren Aktionären in einer gemeinsamen Erklärung nahegelegt, das Angebot von Vodafone anzunehmen. Dem Sonderprüfungsbericht zufolge hatte der Vorstand den Aufsichtsrat nicht über die höhere interne Unternehmensbewertung informiert.
Kabel Deutschland: Hedgefonds Elliott zielt auf höhere Bewertung ab
Ginge es nach Elliott, sollte Schommer nun eine weitere Sonderprüfung leiten, um das Verhalten des Vorstands im Rahmen der Übernahme durch Vodafone erneut unter die Lupe zu nehmen, insbesondere bezogen auf den noch nicht in der ersten Prüfung betrachteten Zeitraum nach dem 31. März 2013. Elliott erklärte hierzu: „Als Großaktionär, der eine signifikante Investition zu schützen hat, fordern wir, dass diese Themen im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung erläutert werden.“
Wie die F.A.Z. berichtet, bewertete die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner Kabel Deutschland im Auftrag von Elliott ebenfalls, allerdings mit einem Ergebnis von 225 bis 275 Euro je Aktie. Vodafone hatte 87 Euro je Aktie inklusive Dividende geboten und die Kabel-Aktionäre hatten dieses Angebot auf Anraten der Unternehmensführung angenommen. Wenn sich eine höhere Bewertung tatsächlich als angemessen erweisen sollte, stünden womöglich weitere Zahlungen in Milliardenhöhe bevor. Elliott könnte dann mit einer höheren Abfindung für seine Anteile rechnen.
Elliott: Sonderprüfer soll mögliche Fehler aufdecken
Ein weiterer unabhängiger Sonderprüfer soll untersuchen, ob die erfolgte Sonderprüfung durch den Vorstand der Kabel Deutschland AG behindert wurde. Für diese Aufgabe schlägt Elliott den Rechtsanwalt Thomas Schrotberger von der Kanzlei Grützmacher Gravert Viegener vor.
Elliotts Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung folgt dem deutschen Aktiengesetz. Der Hedgefonds hält nach eigenen Angaben 13,5 Prozent an Kabel Deutschland. Nach Paragraph 122 des Aktiengesetzes kann jeder Aktionär, der mindestens 5 Prozent des Grundkapitals hält, einen solchen Antrag unter Nennung von Gründen und Tagesordnungspunkten stellen. Wenn Kabel Deutschland der Aufforderung nicht nachkommt, kann Elliott bei Gericht einen Antrag stellen, um die außerordentliche Hauptversammlung selbst einzuberufen. Der Hedgefonds zeigt sich entschlossen diesen Schritt auch zu gehen, falls Kabel Deutschland sich nicht einsichtig zeigen sollte. Kein Wunder: Das ist das Geschäft des Hedgefonds, der schon bei der Celesio-Übernahme durch McKesson kräftig mitgemischt hat.