Sie sind der Alptraum zahlreicher M&A-Prozesse: Kaufpreisnachverhandlungen. In der Regel werden sie vom Käufer initiiert, der den Kaufpreis nach unten drücken möchte – zum Beispiel, weil er im Rahmen der Due Diligence einen negativen Befund („red flag finding“) beim Zielunternehmen entdeckt hat oder sich dessen Geschäftslage plötzlich gravierend eintrübt, so wie es jetzt durch Corona vielen Unternehmen widerfahren ist.
Hatte man es als Käufer vor dem Ausbruch des Coronavirus vielleicht noch mit einem soliden Target zu tun, können die Geschäfte und Zukunftsaussichten des Unternehmens nun schon ganz anders aussehen – ein niedrigerer Kaufpreis könnte durchaus gerechtfertigt sein. Auch andersherum ist die Situation denkbar, etwa wenn ein Verkäufer von der Krisensituation profitiert und nun einen höheren Preis will. Allerdings tritt der Fall, dass der Verkäufer eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Verkaufspreises will, generell deutlich seltener ein.
Einfach sind solche Nachverhandlungen so gut wie. Was müssen Verkäufer und Käufer rechtlich und verhandlungstaktisch beachten, wenn Kaufpreisnachverhandlungen anstehen?
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