(cow) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und die Rechtsanwälte von Luther werden künftig getrennte Wege gehen. Dennoch wollen beide Firmen weiter eng kooperieren, z.B. bei der Veräußerung und dem Erwerb notleidender Kredite oder im Transaktionsgeschäft. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge hätten gesetzliche Hürden der engen Assoziierung der beiden Gesellschaften ein Ende gesetzt. Ein Bespiel: Luther-Rechtsanwälte in Deutschland können auf Grund französischer Rechtsprechung keine Unternehmen beraten, für die Ernst & Young in Frankreich die Abschlüsse prüft.
Im Konzern war Luther schon vor der offiziellen Trennung nicht mehr konsolidiert. E&Y muss fortan Umsatzeinbußen in Höhe von 79 Millionen Euro hinnehmen.
Quellen: FTD, FINANCE