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M&A-Fokus Medizintechnik

Der Markt für Laborunternehmen konsolidiert sich. Doch eine Gesetzesänderung erschwert PE-Investoren die Arbeit.
iStock/Thinkstock/Getty Images

Schon seit mehreren Jahren steht der Markt für Medizintechnik unter einem Konsolidierungsdruck. Nachfolgeprobleme, wachsende technologische Anforderungen, Outsourcing durch Krankenhäuser und der immer härtere Preiswettbewerb verbunden mit einem hohen Investitionsdruck sind die Treiber des Konzentrationsprozesses bei Laborunternehmen. In Deutschland haben die kassenärztlichen Vereinigungen die Vergütungen für Labordienstleistungen zudem im Jahr 2012 um bis zu 10 Prozent gesenkt, wodurch der Kostendruck nochmals gestiegen ist. Das Vergütungsniveau in Deutschland liegt in vielen Bereichen schon unter dem europäischen Durchschnitt. Der Konsolidierungsdruck belebt den M&A-Markt in der Medizintechnik: Einige Laborbetreiber sind europaweit mit Zukäufen aktiv.

Auf den nationalen Märkten versuchen auch kleinere Laborgruppen unverändert, dem Konsolidierungsdruck durch M&A-Deals zu begegnen. Allerdings hat in Deutschland die Gesetzesänderung durch das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) dazu geführt, dass viele PE-Investoren M&A-Strategien im Bereich Medizintechnik überdenken müssen. Das Gesetz, das seit Januar 2012 in Kraft ist, hat erhebliche Auswirkungen auf die Beteiligung von PE-Investoren im Labormarkt. Finanzinvestoren sollen nach der Gesetzesbegründung keine Gewinne aus der medizinischen Leistungserbringung mehr abschöpfen können.

Beteiligung für PE-Investoren erschwert

Die meisten PE-Investoren haben ihre bestehenden Beteiligungen im Labormarkt über Trägergesellschaften organisiert, weil sie rechtlich nicht unmittelbar an den operativ tätigen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beteiligt sein können. Den MVZ sind die einzelnen Vertragsarztsitze zugeordnet, über die Leistungen für Patienten erbracht und abgerechnet werden. Gesellschafter eines MVZ konnten neben Krankenhäusern und Vertragsärzten bislang auch Heil- und Hilfsmittelerbringer, häusliche Krankenpflegedienste sowie Apotheken sein. Die Finanzinvestoren haben regelmäßig Beteiligungen an Heil- und Hilfsmittelerbringern ausgewählt, weil diese weniger reguliert, in ausreichender Anzahl vorhanden und mit überschaubarem Kapitalaufwand verfügbar sind.

Das VStG schiebt dem nunmehr einen Riegel vor. Es setzt an der Beteiligungsstruktur der PE-Investoren an: Das Gesetz hat den zulässigen Kreis der Gesellschafter an einer MVZ-Trägergesellschaft erheblich eingeschränkt. Als Gesellschafter sind nur noch Vertragsärzte, Krankenhäuser sowie gemeinnützige Träger zugelassen. Für die bestehenden Beteiligungen der Finanzinvestoren wird allerdings Bestandsschutz gewährt. Dem Bestandsschutz sind allerdings enge Grenzen gesetzt; vor allem sind die Möglichkeiten des Wachstums und der weiteren Expansion stark begrenzt.

PE-Investoren mit neuen Strategien

Die Finanzinvestoren reagieren nach bisherigen Beobachtungen unterschiedlich auf die geänderten Rahmenbedingungen: Einige PE-Investoren versuchen, im Rahmen des Bestandsschutzes weitere M&A-Deals abzuwickeln. Allerdings werden erst die Entscheidungen der zuständigen Zulassungsausschüsse und Sozialgerichte zeigen, ob in dieser Richtung noch Gestaltungsspielräume bestehen. Noch liegen dazu keine verlässlichen Informationen vor. In jedem Fall sind Investitionen auf Basis dieser M&A-Strategie äußerst risikobehaftet. AnderePE-Investoren suchen jetzt lieber die Beteiligung an Gesellschaftern, die nach dem VStG zulässig sind, die meisten weichen dabei auf eine mittelbare Beteiligung an der MVZ-Trägergesellschaft über ein Krankenhaus aus. Allerdings ist die Beteiligung an den meist defizitären Krankenhäusern finanziell wenig attraktiv, und die Krankenhäuser haben zudem eine äußerst hohe Regulationstiefe.

Die Konsolidierung im Labormarkt wird sich weiter fortsetzen. In Deutschland werden allerdings Zukäufe von strategischen Investoren an Bedeutung gewinnen. PE-Investoren, die bereits in größerem Umfang im Labormarkt investiert sind, haben ebenfalls die Voraussetzungen für weitere Zukäufe geschaffen und werden weiter aktiv sein. Dagegen sind M&A-Deals von Finanzinvestoren, die neu in den Labormarkt eintreten wollen, nach den Investitionshürden durch das VStG nicht mehr zu erwarten. Das dürfte entsprechend auch für andere Bereiche der Medizintechnik wie Radiologie und Pathologie gelten, die noch am Anfang einer Konsolidierung stehen.

Die Autoren

Dr. Thomas Kuhnle ist Partner bei der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Stuttgart, wo er in- und ausländische Buy- und Sellside-Mandate berät. Dr. Eva Rütz ist Associate bei der Kanzlei in Köln und berät unter anderem im Medizinrecht.

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