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Verkäufer geben bei M&A-Verträgen den Takt vor

Bei M&A-Verträgen können Verkäufer derzeit oft ihre Interessen durchsetzen.
ellobo1/iStock/Thinkstock/Getty Images

Die Nachfrage nach attraktiven M&A-Targets ist derzeit höher als das Angebot. Entsprechend verkäuferfreundlich fallen auch die M&A-Verträge aus: Niedrigere Haftungshöchstgrenzen und kürzere Garantiefristen, die Verkäufer schneller aus der Haftung entlassen, finden sich bei immer mehr M&A-Deals.

Dies zeigt die achte European M&A Study von CMS, in die insgesamt 2.770 von der Kanzlei betreute M&A-Deals von nicht-börsennotierten öffentlichen und privaten Unternehmen aus den Jahren 2007 bis 2015 eingeflossen sind. 391 Transaktionen entfielen dabei auf das vergangene Jahr.

Verkäufer spielen starke Stellung in M&A-Verträgen aus

Vielen M&A-Verträgen sieht man zurzeit an, dass die Verkäufer am M&A-Markt mit ihren Targets auf eine große Käufernachfrage treffen. So sind die Haftungshöchstgrenzen zuletzt gesunken: Bei bereits 58 Prozent der M&A-Deals betrug die Haftungshöchstgrenze im vergangenen Jahr weniger als die Hälfte des Kaufpreises. Im Durchschnitt der fünf vorangegangenen Jahre hatten nur 50 Prozent der Transaktionen eine derart niedrige Grenze ausgewiesen. Auch die Garantiezeiten sinken: Lagen die Verjährungsfristen für Ansprüche im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 noch in jedem vierten Fall bei mehr als 24 Monaten, werden derart lange Fristen inzwischen nur noch in 15 Prozent der M&A-Deals vereinbart. Deutlich häufiger einigen sich die Parteien derzeit auf Verjährungsfristen zwischen 12 und 18 Monaten.

Weiter auf dem Vormarsch sind auch W&I-Versicherungen. Mit diesen Garantie- und Freistellungsversicherungen können Verkäufer beispielsweise Risiken absichern, die ihnen aus abgegebenen Garantien entstehen. Käufer können ihrerseits über W&I-Versicherungen beispielsweise die Laufzeit einer Garantie erweitern.  Derzeit sind sie insbesondere bei größeren M&A-Deals im Einsatz. Bei Transaktionen mit mehr als 100 Millionen Euro Volumen wird das Instrument bereits in jedem fünften M&A-Vertrag genutzt, bei Deals mit weniger als 25 Millionen Euro Dealvolumen nur in 7 Prozent der Fälle.

Maximilian Grub, Leiter des Geschäftsbereichs Gesellschaftsrecht von CMS Deutschland, traut den W&I-Versicherungen weiteres Wachstum zu – er sieht die Regelung teilweise bereits bei M&A-Deals im Volumen von unter 25 Millionen Euro: „Die Versicherer sind inzwischen so erfahren und haben ihre Prozesse so weit standardisiert, dass sie die Lösungen auch im Bereich kleinerer Volumina anbieten“, sagt er. 

Earn-outs bei M&A-Deals im kleineren Mittelstand

Die Wahl der rechtlichen Instrumente hängt neben der Verhandlungsposition von Verkäufer und Käufer allerdings auch stark vom Volumen des M&A-Deals ab. Earn-outs, bei denen ein Teil des Kaufpreises erst später gezahlt wird, sofern ein Target bestimmte Umsatz- oder Ertragsziele erreicht hat, kommen besonders bei Transaktionen im Mittelstand zum Einsatz – laut CMS derzeit bei jedem fünften untersuchten M&A-Deal im Volumen zwischen 25 und 100 Millionen Euro. Bei Transaktionen mit größerem Dealvolumen sinkt die Nutzung deutlich auf 8 Prozent der M&A-Verträge ab.

Stefan Brunnschweiler, Partner bei CMS in Zürich und Leiter der weltweiten CMS Corporate/M&A-Gruppe, führt dies auf die Struktur der Deals zurück: So seien gerade junge Unternehmen mit noch geringem Umsatz häufig auf deutliches Wachstum angelegt, erklärte er bei der Vorstellung der Studie in Frankfurt am Main. Entsprechend gefragt ist das Instrument daher bei M&A-Verträgen in innovationsgetriebenen Branchen: So kommen Earn-outs in 28 Prozent der M&A-Deals aus dem Sektor Technologie, Medien und Telekommunikation zum Einsatz.

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