Akquisitionsfinanzierung mit Debt-Fonds

Debt-Fonds können eine gute Alternative zur Finanzierung von Zukäufen sein. Mittelständler müssen nicht immer auf die Banken setzen. Das ist bei Debt-Fonds zu beachten.

Mittelständische Unternehmen, die durch Zukäufe wachsen wollen, brauchen einen Finanzierer, der ihre M&A-Strategie versteht und unterstützt.

Häufig ist die Hausbank dafür der erste Ansprechpartner. Dabei sollte das Unternehmen aber bedenken, dass sich mit den beabsichtigten Unternehmenskäufen in der Regel auch das Kreditrisiko für die Geschäftsbank signifikant erhöht. Das wirkt sich auf die Geschäftsprozesse aus: So entscheidet über die Gewährung einer Akquisitionskreditlinie nicht mehr der lokale Kreditbetreuer, sondern auch die Risikoabteilung. Auch wird die Geschäftsbank die Akquisitionskreditlinie meist nicht allein gewähren wollen, sondern deren Syndizierung mit anderen Banken vorschlagen.

Auf längere Abstimmungsprozesse einstellen

Bei seiner Akquisitionsplanung muss sich das Unternehmen daher auf längere Abstimmungsprozesse sowohl innerhalb der Geschäftsbank als auch mit weiteren Banken einstellen. Die Akquisitionsfinanzierung durch einen Debt-Fonds kann dagegen der schnellere Weg sein. Debt-Fonds bieten gerade in Sondersituationen zügige Entscheidungsprozesse und eine Finanzierung aus einer Hand, unter Verzicht auf Syndizierung. Und bei den Kreditkonditionen sind sie heute mindestens auf Augenhöhe mit den Banken.

Bei der Finanzierung mit einem Debt-Fonds müssen Unternehmen einiges beachten. Debt-Fonds bieten in der Regel keine Betriebsmittelfinanzierung an. Für diese muss das Unternehmen nach wie vor auf seine Geschäftsbanken oder Kreditversicherer zurückgreifen. Das Unternehmen sollte daher immer eine „Kommunikationslinie“ zu seinen Geschäftsbanken aufrechterhalten.

Wie eine Geschäftsbank wird auch der Debt-Fonds ein umfassendes und erstrangiges Sicherheitspaket verlangen, das zumindest das betriebliche Anlagevermögen, Geschäftsanteile an bedeutenden Beteiligungsgesellschaften, Guthaben auf Geschäftskonten sowie die Globalzession von Kundenforderungen umfasst, soweit diese nicht bereits der Besicherung der Betriebsmittelfinanzierung dienen.

Sonderregeln bei Debt-Fonds

Der Debt-Fonds will seine langfristige Akquisitionsfinanzierung gegen Störungen aus der kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierung abschirmen: Das Unternehmen soll nicht durch Kündigung der relativ kleinen Betriebsmittellinie destabilisiert und in der Folge der Fortbestand der viel umfangreicheren Akquisitionsfinanzierung gefährdet werden. Zu diesem Zweck strebt der Debt-Fonds den Abschluss von Vereinbarungen mit den Betriebsmittelfinanzierern an. Darin sollen diese sich unter anderem dazu verpflichten, vor Kündigung ihrer Linie dem Debt-Fonds beziehungsweise den Gesellschaftern des Unternehmens Gelegenheit zur Ablösung der Linie zu geben und Sicherheiten nur nach Abstimmung mit dem Debt-Fonds zu verwerten. Im Gegenzug sollen die Betriebsmittelfinanzierer im Verwertungsfall (auch aus den Debt-Fonds-Sicherheiten) erstrangig befriedigt werden.

Die Erfahrung lehrt, dass kleinere und lokale Banken oft nicht zu derartigen Zugeständnissen gegenüber Debt-Fonds bereit sind. Dann bleibt nur deren Ersetzung durch überregional tätige Geschäftsbanken, die mit diesen Themen meist vertrauter sind. Technisch kann dieser Gläubigertausch gelingen, wenn der Debt-Fonds den vorübergehenden Einsatz eines Teils der Mittel aus der Akquisitionsfinanzierung zur Rückführung nicht kooperativer Betriebsmittelfinanzierer erlaubt. Diese Mittel werden dann nach Gewinnung eines kooperativen Betriebsmittelfinanzierers an den Debt-Fonds zurückgeführt.

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