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Anhangangaben: Die größten Bilanzierungsfallen

Bei vielen Unternehmen stimmen die Angaben in der Bilanz – doch im Anhang finden sich viele Fehler.
macgyverhh/istock/Thinkstock/Getty Images

Es ist paradox: Viele Unternehmen meistern die Bilanzierung der kompliziertesten Geschäftsvorfälle, durchschauen die sperrigsten IFRS-Klauseln – und scheitern dann an den Anhangangaben. Ein Klassiker: Sie verbringen viel Zeit damit, einen komplexen Unternehmenserwerb unter Berücksichtigung aller Bilanzierungsstandards korrekt in der Bilanz abzubilden, weisen dann aber die verpflichtenden Zusatzinformationen im Anhang falsch aus oder lassen sie sogar komplett weg.

Doch die Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) macht da keinen Unterschied: Auch Patzer im Anhang zählen zu den Bilanzierungsfehlern und müssen veröffentlicht werden. Wo sie genau hinschaut, kündigt die DPR jedes Jahr vorab in ihren Prüfungsschwerpunkten an – das gilt auch für den Anhang. Fehler bei den Anhangangaben zählen laut Bilanzpolizei sogar zu den häufigsten Fehlern in Abschlussberichten. Doch woran liegt das?

„Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, den die Anhangangaben mit sich bringen“, sagt  Andreas Lösler, geschäftsführender Gesellschafter von DEOS Advisory und Trainer am CA institute for accounting & finance. Sie rechnen sich genug Zeit ein, um die Bilanz, GuV und die Cashflow-Rechnung zu erstellen, übersehen dann aber, dass der Anhang längst kein kleines Beiwerk mehr ist, das man in wenigen Tagen erstellt. Nicht selten umfasst alleine der Anhang bis zu 70 Seiten. „Wenn man sich dann erst darüber Gedanken macht, welche Informationen man einholen muss, wird es zeitlich sehr eng bei einzuhaltenden Terminplänen“, hat Lösler beobachtet. Das Problem: Häufig sind die notwenigen Informationen nicht sofort greifbar.

CFOs müssen mehr Zeit für den Anhang einplanen

Selbst bei einem vergleichsweise simplen Geschäftsvorfall wie einem Darlehen kann das problematisch werden: Nachdem das Unternehmen ein Darlehen aufgenommen hat, wird es zu einem bestimmten Wert in der Bilanz angesetzt. Im Anhang müssen aber noch viel mehr Informationen angegeben werden, wie zum Beispiel der aktuelle Marktwert des Darlehens, Zahlungsströme zum Darlehen oder Sensitivitätsanalysen dazu, wie sich das Jahresergebnis verändern würde, wenn der Zinssatz schwankt.

Das kostet Zeit – und wird noch schwieriger, wenn es sich nicht nur um das eigene Unternehmen vor Ort handelt, sondern um eine Tochtergesellschaft aus dem Ausland. Wer da erst wenige Tage vor Fertigstellung des Abschlusses einen Zinssatz und Sensitivitäten anfragt, hat verloren. Dann bleibt den Unternehmen manchmal sogar überhaupt nichts anderes übrig, als Angaben wegzulassen – und das kann im Nachgang viel Ärger bedeuten. CFOs müssen also unbedingt alleine zwei bis drei Wochen für den Anhang einplanen, rät Bilanzierungsexperte Lösler. Und sie müssen sich vor allem rechtzeitig darüber Gedanken machen, welche Informationen sie einholen müssen.

CFOs haben Standardänderungen nicht im Blick

Doch nicht immer liegt das Problem darin, dass Unternehmen den Aufwand unterschätzen. Viele Unternehmen wissen gar nicht genau, wo sie alle Pflichtangaben für den Anhang finden. Das Problem: Es gibt nicht ‚den‘ einen Standard, der alle Informationen zum Anhang bündelt. Zwar steht einiges zum Anhang im Standard IAS 1. „Doch was Viele unterschätzen ist: In fast jedem anderen IFRS Bilanzierungsstandard stehen weitere geforderte Anhangangaben, die es zu befolgen gibt“. Welche Anhangangaben also beispielsweise bei einem M&A-Deal gemacht werden müssen, findet sich nicht in IAS 1, sondern im Standard zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen IFRS 3.

Und hier zeigt sich das nächste Problem: Diese Standards sind häufigen Änderungen unterworfen. „Viele Unternehmen haben aber nur die Änderungen in der Bilanzierung im Blick, nicht aber – oder erst sehr spät – ob es auch Änderungen für den Anhang gibt“, kritisiert Lösler.

Erleichterungen für CFOs sind in Sicht

Manche Unternehmen scheitern auch daran, dass sie kleinere Geschäftsvorfälle für so unwesentlich halten, dass sie  im Anhang nicht näher erläutert werden müssen. „Dabei gibt es eigentlich kein Prinzip der Wesentlichkeit im Anhang. Wenn ein Posten in der Bilanz oder GuV genannt wird,  dann müssen auch die Erläuterungen zu einem  kleinen Geschäftsvorfall in den Anhang“, warnt Lösler. Dass das vielen Unternehmen aufstößt, ist klar, insbesondere wenn der ganze Aufwand für kleine Transaktionen betrieben wird.

Doch hier können CFOs bald aufatmen: Ab dem 1. Januar 2016 gelten die Änderungen zu IAS 1, demzufolge Informationen im Anhang nur dann angegeben werden müssen, wenn ihr Inhalt „wesentlich“ ist. Die genaue Definition von „wesentlich“ ist zwar Auslegungssache und birgt schon jetzt Konfliktpotential. Trotzdem dürfte die neue Regelung eine Erleichterung für Unternehmen darstellen, weil sie dann nicht mehr verpflichtet sein werden, alles im Anhang anzugeben. Doch vorher müssen noch die 2015er-Abschlüsse sauber durch die Tür gebracht werden – inklusive hinreichender Anhangangaben.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Es herrscht viel Bewegung bei den internationalen Bilanzierungsregeln IFRS. Welche Neuerungen gibt es, welche Unternehmen sind besonders betroffen und wie gehen CFOs die Umstellungen am besten an? Bleiben Sie auf dem Laufenden mit der FINANCE-Themenseite zu IFRS.

Wie CFOs Fehler bei der DPR-Prüfung am besten vermeiden können, was die typischen Fehler bei der Bilanzierung von M&A-Deals sind und vieles mehr können Sie unserem FINANCE-Ratgeber nachlesen.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.