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Finanzinstrumente: Die größten Bilanzierungsfallen

Die IFRS sind eine leidiges Thema in Finanzabteilungen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gilt als besonders schwierig.
NorthernStock/Thinkstock/Getty Images

„Wer behauptet, den IAS 39 zu verstehen, der hat ihn nicht gelesen.“ Dieses vernichtende Urteil fällte ausgerechnet der ehemalige Chairman des IASB Sir David Tweedie über den Standard für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Wenn schon der Chef des Gremiums, das die Standards selbst konzipiert, die Vorgaben schwer verständlich findet – was sollen dann erst CFOs und Wirtschaftsprüfer dazu sagen?

Nicht umsonst gilt die Regelung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten als schwierigste und komplexeste Vorschrift in der internationalen Rechnungslegung überhaupt. Und das zeigt sich auch in den Fehlerberichten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR): Zusammen mit der Bilanzierung von M&A-Deals und Anhangangaben passieren bei Finanzinstrumenten die mit Abstand meisten Fehler. Doch ist es wirklich die Komplexität, die die CFOs ins Schwitzen bringt, oder gibt es noch andere Gründe für die vielen Fehler?

Die Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten fangen häufig schon damit an, dass die Vorgaben nicht in einem einzigen Standard erfasst sind, sondern gleich in mehreren. So regelt IAS 39 den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten, IAS 32 beschäftigt sich mit Ausweisfragen, und in IFRS 7 finden die CFOs Informationen zu den Anhangangaben. Das macht es für CFOs und Wirtschaftsprüfer nicht einfach, den Überblick zu behalten.

Fallstricke bei Fair Value

Besonders das Thema Bewertung führt regelmäßig zu Fehlern. Wenn Unternehmen den Fair Value ihrer Finanzinstrumente in der Bilanz ausweisen müssen, kann das zu einer echten Herausforderung werden. Bei einem Instrument wie einer Aktie ist das noch vergleichsweise einfach: Man nimmt einfach den Aktienkurs zum Stichtag der Bilanz, sofern die Aktie noch aktiv gehandelt wird.

Doch bei derivativen Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Aktienoptionen ist das schon schwieriger. Hier müssen Unternehmen häufig komplexe Bewertungsmodelle mit zahlreichen selbst definierten Annahmen hinzuziehen, um den Fair Value zu schätzen. „Ein solches Modell gut zu definieren kann schwierig sein, und die Komplexität birgt viel Fehlerpotential“, sagt Wirtschaftsprüfer Carsten Ernst, geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftstreuhand und Trainer beim CA institute for accounting & finance.

Doch es ist nicht nur die Komplexität, die zu Fehlerfeststellungen der DPR führt – in manchen Fällen gehen CFOs bei der Interpretation der Zahlen einfach zu weit. Mitunter nutzen Unternehmen die Schätzungen und Ermessensspielräume für ihre zugrundeliegenden Bewertungen weit über die vertretbare Grenze hinaus aus, hat Ernst beobachtet.

Ein besonders krasses Beispiel für einen Fair-Value-Fehler lieferte die Banco Espanol vor einigen Jahren: Als der Aktienkurs einer Aktie aus dem Portfolio der Bank zum Bilanzstichtag bei nur 5 Euro lag, hat das Institut nicht den aktuellen Kurs als Fair Value angesetzt, sondern kurzerhand ein eigenes Bewertungsmodell aufgestellt. Dessen Ergebnis: Die Aktie sei eigentlich viel mehr wert, nämlich 24 Euro. Ganz davon abgesehen, dass die große Differenz Fragen aufwirft, hätte die Banco Espanol gar kein Bewertungsmodell aufstellen dürfen, sondern auf den am aktiven Markt ermittelten aktuellen Aktienkurs zurückgreifen müssen. Die DPR strafte sie mit einer Fehlerfeststellung ab.    

Wertminderungen werden „vergessen“

Hinzu kommt: Überall da, wo es Bewertungen gibt, ist eine ausführliche Erklärung im Anhang nötig – und auch dort häufen sich die Bilanzierungsfehler. Denn gerade wenn Unternehmen sich mit ihren Bewertungsmodellen ohnehin am Rande des Vertretbaren bewegen, wollen sie eine ausführliche Erklärung gerne vermeiden. „Einige Unternehmen können oder wollen die zugrundeliegenden Annahmen nicht im Anhang darlegen“, sagt Carsten Ernst. Doch nicht immer steckt Kalkül hinter den Fehlern: Gerade bei den Anhangangaben handele es sich häufig auch um Fehler, die der Komplexität geschuldet seien, betont Ernst. In keinem Bereich sei die Anzahl der geforderten Anhangangaben so hoch wie bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten.

Auch Wertminderungen bereiten den CFOs viele Probleme. Denn Wertminderungen bei Finanzinstrumenten können an unterschiedlicher Stelle erfasst werden: Entweder direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), dann vermindern sie das Ergebnis. Oder sie werden ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst, wodurch zwar das Eigenkapital sinkt, das Jahresergebnis aber nicht belastet wird. Die zweite Variante ist aus nachvollziehbaren Gründen beliebter.

Doch Unternehmen können sich nicht einfach aussuchen, wo sie ihre Wertminderungen erfassen wollen – das hängt vor allem von der Klassifizierung der Finanzinstrumente ab. So manches Unternehmen versucht daher, bei der Klassifizierung zu tricksen und fliegt dann bei der Kontrolle durch die DPR auf. Einen Fehler bei der Wertminderung hatte zum Beispiel die Portigon AG im Geschäftsbericht 2012 gemacht: Der Finanzdienstleister hatte eine stille Beteiligung so klassifiziert, dass er die Wertminderung von 160 Millionen Euro ergebnisneutral erfassen konnte – für die DPR ein klarer Fehler.

CFOs sollten konzernweite Richtlinien einführen

Mitunter geben Unternehmen Wertminderungen auch überhaupt nicht an. Doch sowohl Banken als auch Unternehmen müssen Wertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen vornehmen, so verlangt es der Standard IAS 39. Dass sie das nicht immer wollen, liegt auf der Hand. Doch auch hier handelt es sich nicht immer um Absicht. „Es ist nicht immer leicht zu sagen, ab wann objektive Hinweise vorliegen, dass ein Kunde seine Forderungen nicht oder nicht in vollem Maße bedienen kann“, sagt Carsten Ernst.

CFOs bleibt nichts anderes übrig, als das Thema genau zu verfolgen. Der Standard wurde in den vergangenen Jahren häufig geändert, und mit der Einführung des neuen Standards IFRS 9 im Jahr 2018 wird es erneut Änderungen geben, auf die sich CFOs und Wirtschaftsprüfer einstellen müssen.

Neben Schulungen für Mitarbeiter und einem stärkeren Fokus der internen Revision auf die Risiken rät Ernst den Finanzverantwortlichen, klare Konzernvorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien einzuführen, an denen sich die Finanzabteilung orientieren kann. Gerade in Bewertungs- und Ansatzfragen könne so Transparenz und Einheitlichkeit geschaffen werden. Auf eine Vereinfachung durch den IASB dürfen die CFOs in nächster Zeit nicht hoffen – bekanntermaßen ziehen viele Jahre ins Land, bevor Änderungen an den Standards beschlossen sind.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Es herrscht viel Bewegung bei den internationalen Bilanzierungsregeln IFRS. Welche Neuerungen gibt es, welche Unternehmen sind besonders betroffen und wie gehen CFOs die Umstellungen am besten an? Bleiben Sie auf dem Laufenden mit der FINANCE-Themenseite zu IFRS.

Wie vermeiden CFOs Fehler bei der M&A-Bilanzierung, wie harmonisieren sie ihre ERP-Systeme und was müssen sie bei der Emission von Wandelanleihen bedenken? Diese und viele andere Tipps finden Sie in unserem stetig wachsenden FINANCE Ratgeber.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.