Die Bilanzpolizei, die jedes Jahr die Geschäftsberichte der Unternehmen auf Fehler prüft, hatte noch nie so viel zu tun wie im vergangenen Jahr. Eine Rekordzahl an Unternehmen hat mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) über Fehlerfeststellungen gestritten und sich geweigert, die festgestellten Mängel zu veröffentlichen.
Insgesamt lag die Zustimmungsquote im Jahr 2015 bei gerade einmal 50 Prozent – in den Vorjahren betrug sie im Schnitt 70 bis 80 Prozent, wie Edgar Ernst, Präsident der DPR und ehemals CFO der Deutschen Post, anlässlich der Veröffentlichung des jährlichen Tätigkeitsberichts erzählt.
Dass Unternehmen sich mit der DPR anlegen, weil sie mit den monierten Fehlern nicht einverstanden sind, ist im Prinzip nichts Ungewöhnliches. Immerhin handelt es sich häufig um Sachverhalte, die nicht in Stein gemeißelt, sondern Auslegungssache sind: Wie hoch ist der Diskontierungszinssatz bei Pensionsverpflichtungen anzusetzen? Wie schätzt man die Entwicklung des Wechselkurses ein? Solche Fragen sind nicht einfach zu beantworten und erfordern einen gewissen Ermessensspielraum, das weiß auch die DPR. Doch wenn Unternehmen ihren Spielraum zu sehr ausreizen, Risiken zu niedrig einschätzen oder Angaben im Anhang unterschlagen, wird die DPR hellhörig – und das passt vielen Unternehmen nicht.
Bafin musste sich bei Axel Springer einschalten
Sie haben dann die Chance, Gegenargumente vorzubringen und Unterlagen nachzureichen. Daraus wird im Extremfall eine Art Dokumente-Ping-Pong zwischen Behörde und Unternehmen. Wenn das alles zu keiner Lösung führt, schaltet sich die Bafin ein. So auch im jüngsten Fall von Axel Springer. Die Fehler, die die DPR im Geschäftsbericht 2012 moniert hat – unter anderem hätte Springer laut DPR immaterielle Vermögenswerte zu niedrig ausgewiesen und Beteiligungen zu niedrig bewertet – wollte Axel Springer nicht akzeptieren. Schlussendlich schaltete sich die Bafin ein. Sie hat Springer in den aus Springers Sicht wesentlichen Punkten Recht gegeben. In anderen Punkten hat sie jedoch der DPR beigepflichtet und Springer veranlasst, darüber eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu machen. Das Unternehmen kam der Forderung pflichtgemäß zwar nach, hält die Feststellungen aber nach wie vor für unzutreffend, wie der Konzern gegenüber FINANCE gesagt hat. Damit könnte Springer den letztmöglichen Schritt gehen, nämlich vor das OLG Frankfurt ziehen. Dieses Hin und Her ist ein besonders krasser Fall in der Geschichte der DPR.
Es hat vergangenes Jahr aber auch Fälle gegeben, bei denen der Verdacht nahe liegt, ein Unternehmen habe „auf Zeit gespielt“, wie Ernst es ausdrückt. So mancher Konzern, der einen Fehler nicht akzeptieren wollte, hat den Prüfungsprozess immer mehr verzögert, während es gleichzeitig ein Delisting vom geregelten Markt beschlossen hat. Kaum war er vom Kapitalmarkt verschwunden – und damit nicht mehr im Handlungsbereich der DPR – musste der Prüfprozess eingestellt werden. Zu einer Fehlerveröffentlichung kam es nie.
Deutsche Bank: Fehlerveröffentlichung erst Jahre später
Solche aufwändigen Einzelfälle waren es, die die DPR 2015 viel Zeit gekostet haben. Insgesamt hat die Prüfstelle nur 81 Prüfungen durchgeführt, in den vergangenen Jahren waren es immer mehr als 100. Einer dieser aufwändigen Fälle war die Veröffentlichung der Fehler von und durch Axel Springer. Es geht um den Geschäftsbericht für das Jahr 2012, doch beendet war das Verfahren erst 2015.
Ähnlich ist es auch mit dem Geschäftsbericht der Deutschen Bank, bei dem das Prüfverfahren besonders zeitintensiv war. Erst im November 2015 veröffentlichte das Geldinstitut den von der DPR monierten Fehler, dieser bezog sich aber auf den Abschluss aus dem Jahr 2012. Der Fehler war zwar durchaus brisant – im Bericht wurden Risiken aus Rechtsstreitigkeiten nicht deutlich genug angesprochen – doch weder die Kapitalmärkte, noch die Medien haben auf diese Nachricht reagiert. Offenbar war er dafür zu alt.
Fehlerquote auf stabil niedrigem Niveau
Da die DPR vor rund zehn Jahren gegründet wurde, um Bilanzskandale zu vermeiden und für mehr Transparenz an den Kapitalmärkten zu sorgen, stellt sich die Frage, wie gut sie dieser Aufgabe nachkommen kann, wenn zwischen der Veröffentlichung eines Geschäftsberichts und dem Hinweis auf Fehler darin Jahre vergehen. DPR-Präsident Ernst kann dieses Problem zwar nachvollziehen, findet aber: „Die Arbeit der DPR hat auch eine Präventivfunktion. Sie dient unter anderem dazu, Unternehmen für schwierige Bilanzierungsfragen zu sensibilisieren und Fehler zukünftig zu vermeiden“.
Die Entwicklung der Fehlerquote gibt ihm durchaus Recht: Sie liegt im Jahr 2015 bei 15 Prozent und ist damit schon seit Jahren auf einem erfreulich niedrigem Niveau. Zum Vergleich: 2010 lag sie noch bei 26 Prozent. Offenbar machen die Unternehmen tatsächlich immer weniger Fehler bei der Abschlusserstellung.
julia.schmitt[at]finance-magazin.de
Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.