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Warum die Prüfung des CSR-Berichts so herausfordernd ist

Wenn Wirtschaftsprüfer den nicht-finanziellen Bericht prüfen sollen, stehen sie häufig vor einer schwierigen Aufgabe, sagt Bernd Keller von Rödl & Partner.
Rödl & Partner

Herr Keller, wegen der CSR-Richtlinie haben in diesem Jahr erstmals viele deutsche Unternehmen eine nicht-finanzielle Erklärung veröffentlicht. Darin müssen sie Umweltschutz-, Arbeitnehmer- oder Sozialbelange in mess- und steuerbaren Zahlen abbilden. Muss der Wirtschaftsprüfer diesen Bericht genauso prüfen wie den Geschäftsbericht des Unternehmens?

Grundsätzlich muss der Abschlussprüfer nur feststellen, ob eine nicht-finanzielle Erklärung vorhanden ist. Er muss sie aber nicht inhaltlich auf Richtigkeit prüfen, anders als beispielsweise den Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen.

Trotzdem beauftragen viele Unternehmen ihren Wirtschaftsprüfer damit, die nicht-finanzielle Erklärung auch inhaltlich zu prüfen. Warum?

Das liegt daran, dass der Aufsichtsrat die Richtigkeit der Erklärung sicherstellen muss. Obwohl er sich mit dem Unternehmen natürlich gut auskennt, fehlt ihm doch meist die erforderliche Expertise, solche Themen in der Tiefe zu prüfen. Diese holt er sich dann extern, indem er den Abschlussprüfer, der ebenfalls mit dem Unternehmen vertraut ist, mandatiert. Erlaubt ist aber grundsätzlich auch andere externe Expertise, zum Beispiel durch den TÜV.

Bei der Abschlussprüfung arbeitet der Wirtschaftsprüfer ja nach genauen Regeln – Bilanzierungsstandards wie IFRS oder HGB legen klar fest, was erlaubt ist und was nicht. Diese fehlen für die Prüfung der nicht-finanziellen Erklärung.

Genau das macht die Prüfung so herausfordernd. Die CSR-Richtlinie verpflichtet die Unternehmen zwar, über Themen wie Umweltschutz, soziale Belange oder Verhinderung von Korruption zu berichten. In welcher Form genau, ist den Unternehmen aber selbst überlassen, der Gesetzgeber hat kein sogenanntes Rahmenwerk vorgegeben. Manche orientieren sich an etablierten internationalen Standards wie zum Beispiel der Global Reporting Initiative (GRI), den Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Das kann für den Wirtschaftsprüfer eine gute Orientierungshilfe sein, mehr aber auch nicht.

CSR-Bericht: Wirtschaftsprüfer prüft Prozesse statt Zahlen

Können Wirtschaftsprüfer dann überhaupt eine glaubwürdige Prüfung der nicht-finanziellen Berichte vornehmen?

Ja, aber es ist eine andere Prüfung als beim Jahresabschluss, wo der Prüfer ein Urteil darüber abgibt, ob ein Sachverhalt korrekt abgebildet wurde. Nehmen wir das Thema Umweltbelange: Wie überprüft man, ob der Wasserverbrauch korrekt angeben wurde? Alle Wasserzähler im Konzern abzulesen, kann nicht zielführend sein. Der Wirtschaftsprüfer wird überprüfen, ob der Prozess zur Ermittlung des Wasserverbrauchs plausibel und verlässlich ist. Oder das Thema Menschenrechte: Auch hier wird der Prüfer den Fokus darauf legen, ob das Unternehmen die notwendigen Maßnahmen und Prozesse definiert hat, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.

So ein Vorgehen ist für Wirtschaftsprüfer untypisch.

Nein, mit so einer Art der Prüfung sind die Wirtschaftsprüfer bereits vertraut. Sie müssen ja auch die Lageberichte der Unternehmen prüfen, in denen sich ebenfalls nicht-finanzielle Informationen finden.

Apropos Lagebericht: Unternehmen können die nicht-finanzielle Erklärung ja in verschiedener Form veröffentlichen, zum Beispiel als eigenständigen Bericht oder vollintegriert in den Lagebericht. Erschwert das die Prüfung?

Auf jeden Fall. Gerade wenn die nicht-finanzielle Erklärung in den Lagebericht eingearbeitet ist, wird das zu einer echten Herausforderung für den Prüfer, denn es gibt keine klare Abgrenzung der Inhalte. Dann prüft er Teile des Lageberichts in seiner Funktion als gesetzlicher Abschlussprüfer und andere Teile im Rahmen eines separaten Auftrags durch den Aufsichtsrat. Das sind zwei verschiedene Mandate mit unterschiedlichen Anforderungen an die Bestätigung. Wie soll man den Lesern der Abschlüsse klar machen, was in welcher Form geprüft wurde? Gerade weil das so schwierig ist, machen nur wenige Unternehmen von der Vollintegration in den Lagebericht Gebrauch.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Im März 2017 wurde die Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR) veröffentlicht, die bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, eine Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte abzugeben. Betroffen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, die eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro haben sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen – in Deutschland sind das ungefähr 500 Unternehmen.

Mit dieser Strategie verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Vertrauen von Stakeholdern in die Firmen zu stärken, indem diese mehr als bisher unter anderem über soziale und umwelt- beziehungsweise arbeitnehmerbezogene Faktoren berichten müssen.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.