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Company Act: Indien zwingt deutsche Unternehmen zum Handeln

Indien hat seine veralteten Unternehmensgesetze grundlegend überarbeitet. Auch deutsche Unternehmen, die indische Tochtergesellschaften haben, sind betroffen.
Thinkstock / Getty Images

Eine Neuordnung des indischen Gesellschaftsrechts war überfällig, da sind sich die Beobachter einig. Die derzeit gültige Regelung stammt von 1956. Zum 1. April sind nun die ersten neuen Regelungen des im vergangenen Jahr verabschiedeten Company Act in Indien in Kraft getreten. Die Vorschriften reichen von der Besetzung von Managementposten über die Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zum Cash Management und Corporate Social Responsibility (CSR).

Doch während deutsche Großkonzerne die Änderungen kennen und deren Umsetzung bereits vorbereiten, haben viele  in Indien tätige Mittelständler die Bedeutung der Änderungen noch gar nicht auf dem Schirm, sagt Thomas Austmann, von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Austmann und Partner: „Der Informationsbedarf ist erheblich.“

Unternehmen müssen neue Geschäftsführer in Indien anheuern

Denn der neue Company Act zwingt alle deutsche Unternehmen mit indischen Tochtergesellschaften zum Handeln. Am dringendsten ist laut Nina Böttger, Partnerin bei Austmann & Partner, die Bestellung eines in Indien ansässiges Geschäftsführers: „Bisher sitzen in vielen deutschen Unternehmen alle Geschäftsführer der indischen Tochter in Deutschland. Das ist nun nicht mehr erlaubt, mindestens ein Manager muss vor Ort leben.“ Die Zeit drängt, denn die neue Regelung gilt ab sofort – eine zunächst geplante Übergangsfrist bis 2015 wurde vor kurzem gekippt. „Viele Unternehmen behelfen sich daher nun mit indischen Interimsmanagern“, sagt Böttger. Die Personalsuche hat begonnen.

Auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses müssen sich die Unternehmen auf einen Mehraufwand einstellen: Künftig muss das Geschäftsjahr einer indischen Gesellschaft zwingend vom 1. April bis zum 31. März laufen. Das Geschäftsjahr deutscher Unternehmen läuft dagegen in der Regel über das Kalenderjahr – sie müssen also künftig einen Zwischenabschluss für ihre indische Tochter erstellen. Außerdem gilt ab sofort eine Rotationspflicht für Jahresabschlussprüfer: Die Amtszeit der Prüfer ist auf 5 Jahre begrenzt, außerdem dürfen sie keinerlei andere Services, wie etwa Beratung im Bereich Rechnungslegung für diese Gesellschaft anbieten.

Der Company Act erschwert das Cash Management

Auch im Cash Management müssen Unternehmen sich auf härtere Regeln einstellen: Denn der Company Act reglementiert auch die Vergabe und die Zinssätze von unternehmensinternen Darlehen: „Der bürokratische Aufwand für Unternehmen steigt, vor allem bei der Implementierung eines Cash Pools“, sagt Andrej Ankerst, Head of Cash Management Deutschland und Österreich bei der BNP Paribas gegenüber der FINANCE-Schwesterpublikation DerTreasurer.

Darüber hinaus sind in Indien tätige Unternehmen ab einer bestimmten Größe ab sofort dazu angehalten, 2 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresgewinnes für soziale Projekte einzusetzen (CSR). „Wer das nicht tut, muss dies auf seiner Website begründen“, sagt Böttger. „Das dürfte wohl keinem Unternehmen gefallen.“

Indien will berechenbarer werden für Investoren

Doch es gibt auch Erleichterungen. So mischt sich die Regierung künftig weniger in die Geschäfte der Unternehmen ein: „Der neue Company Act setzt verstärkt auf Transparenz und Selbstkontrolle als auf staatliche Intervention“, sagt Thomas Austmann. So bedurfte es bei Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen häufig der Regierungszustimmung. „Das galt etwa bei gewöhnlichen Liefergeschäften ab einem Anteil von 25 Prozent des Umsatzes oder bei Beteiligungen ab 10 Prozent des Eigenkapitals“, sagt Böttger. Jetzt müssen diesen Geschäften der Verwaltungsrat oder die Gesellschafter zustimmen – und nicht länger die Regierung.

„Insgesamt wird das indische Gesellschaftsrecht damit viel moderner und nähert sich westlichen Standards an“, sagt Austmann. In der Vergangenheit seien indische Rechnungslegungsstandards häufig undurchsichtig gewesen, ausländische Investoren konnten die Qualität von Abschlüssen nicht einschätzen. Das soll sich jetzt ändern. „Mit den neuen Regeln soll Indien auch für Investoren berechenbarer werden.“ Doch die Betonung liegt auf dem Wort „Soll“: Denn zu vielen neuen Regelungen fehlen die Ausführungsbestimmungen, außerdem ist noch klar, wie die zuständigen Behörden die Regeln tatsächlich umsetzen werden. In den kommenden Jahren bleibt es also spannend für Investoren in Indien.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de

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