Newsletter

Abonnements

Cross-Selling könnte für Banken schwieriger werden

Verhalten Banken sich bei syndizierten Finanzierungen wettbewerbskonform? Ein EU-Report rückt das Thema Vertraulichkeit in den Fokus.
SeanPavonePhoto/Thinkstock/Getty Images

Eine syndizierte Finanzierung steht an, und alle angefragten Banken bieten die gleichen Konditionen? Das kann ein Zufall sein – oder ein Indiz dafür, dass die Anfrage in einschlägigen Kreisen die Runde gemacht hat und die Beteiligten sich abgesprochen haben. Um zu untersuchen, wie wettbewerbskonform sich Banken bei syndizierten Finanzierungen verhalten, hat die EU-Kommission bereits 2017 eine Untersuchung angekündigt. Jetzt liegt der lang erwartete Report vor – und wird in Branchenkreisen lebhaft diskutiert.

Insgesamt wurden sechs Ländern näher untersucht, darunter auch Deutschland. Der Fokus lag auf syndizierten Darlehen, auf Infrastruktur- und Projektfinanzierungen. Das Fazit für den deutschen Markt ist insgesamt beruhigend: „Gerade bei syndizierten Darlehen funktioniert der Wettbewerb im deutschen Bankenmarkt im Großen und Ganzen gut“, sagt Katja Lehr, Counsel im Bereich Banking & Finance bei der Kanzlei Herbert Smith Freehills in Frankfurt.

Dennoch sollten Banker den Report nicht einfach abhaken, warnt die Juristin. „Die Untersuchung ist ein deutlicher Warnschuss, dass die EU wettbewerbsrechtliche Themen sehr ernst nimmt. Dies könnte auch Auswirkungen auf gängige Vorgehensweisen im Firmenkundengeschäft haben.“

EU-Report legt Fokus auf Vertraulichkeit

Auch im deutschen Bankenmarkt lässt sich unter wettbewerbsrechtlicher Sicht über manches streiten, was als gelebte Praxis angesehen wird. Ein Punkt ist beispielsweise der Verdacht, dass Banken sich bei den Konditionen für syndizierte Finanzierungen untereinander absprechen. Auch wenn die Banken Vertraulichkeitsklauseln unterzeichnen, ist es in Bankerkreisen ein offenes Geheimnis, dass unter Bankern hinter vorgehaltener Hand schon einmal der eine oder andere Aspekt einer Finanzierungsanfrage besprochen wird.

Offenbar hat bereits die Beauftragung des EU-Reports im Jahr 2017 bei vielen Marktteilnehmern ein stärkeres Problembewusstsein geweckt: „Wir beobachten seit rund zwei Jahren, dass CFOs und Treasurer die Vorkehrungen zum Thema Vertraulichkeit verschärfen“, berichtet Juristin Lehr.

Zuvor habe es bei Finanzierungstransaktionen unter den angefragten Banken mitunter Einigkeit bei Angeboten und Konditionen gegeben, was den Argwohn vieler Finanzverantwortlicher geweckt habe. „Manche warten inzwischen bis unmittelbar vor der Unterzeichnung der Transaktionsvereinbarung in Form des Commitment Letters oder Term Sheets, bis sie die Banken darüber informieren, wer die übrigen Mitglieder im Konsortium sind“, beobachtet Lehr.

„CFOs und Treasurer verschärfen die Vorkehrungen zum Thema Vertraulichkeit.“

Katja Lehr, Herbert Smith Freehills

Die Veröffentlichung des Reports dürfte die Stellung der Kreditnehmer beim Thema Vertraulichkeit noch einmal stärken, erwartet die Juristin. Dies helfe besonders Unternehmen, die in einer Restrukturierung stecken: Kriselnde Unternehmen seien deutlich stärker auf Transparenz im Finanzierungsprozess angewiesen als bonitätsstarke Konzerne, die ihre Banken auch schon einmal gegeneinander ausspielen könnten.

Bericht wirft Fragen zu Cross-Selling auf

Und noch ein weiterer Aspekt des Reports wird in der Branche heiß diskutiert: das weit verbreitete Cross-Selling. Es ist gelebte Praxis, dass eine Bank dem Firmenkunden zum Beispiel in einem Punkt des Darlehensvertrags entgegenkommt, wenn sie im Gegenzug vom CFO oder dem Treasurer das eine oder andere margenträchtige Zusatzgeschäft erhält. In der Vertragsdokumentation finden sich dann beispielsweise Regelungen wie das „Right of first refusal“ oder ein „Right to match“. Der nun veröffentlichte Report sieht diese Vorgehensweise kritisch.

„Die klare Empfehlung des Reports lautet, dass ein Geschäft, das nicht unmittelbar mit dem zu vereinbarenden Darlehen in Zusammenhang steht, in einem getrennten Verfahren vergeben und nicht per Cross-Selling vereinbart werden sollte“, sagt Lehr. In der Praxis könnte dann beispielsweise bei einem Darlehen in US-Dollar ein Hedging-Auftrag für die US-Dollar-Bestände womöglich noch als zu dem Darlehen zugehörige Dienstleistung gewertet werden. Bei einem Cross-Selling, das dagegen die Verlagerung von Geschäftskonten zu der darlehensgebenden Bank oder die Nutzung späterer M&A- oder Kapitalmarkt-Beratungsdienste vorsieht, wäre dies problematischer. Durch ein Cross-Selling wird dem Kunden die Auswahl vorgegeben und der Wettbewerb von dem Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen, so die wettbewerbsrechtliche Argumentation.

Fakt ist allerdings auch: Der EU-Report ist kein Gesetzestext. Jedoch geht Lehr davon aus, dass sich die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden künftig an dem Bericht und seinen Einschätzungen orientieren werden. Die Juristin glaubt, dass der Report die Marktteilnehmer sensibilisieren wird, was Vertraulichkeit und Cross-Selling-Ansätze angeht – und dass die Position der CFOs und Treasurer gegenüber ihren Banken durch den Bericht gestärkt wird.