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Handelsverträge: Auf die Schiedsklausel kommt es an

Fuse/Thinkstock/Getty Images Bei Auslandsgeschäften sollten deutsche Firmen frühzeitig die Schiedsgerichtsbarkeit festlegen.
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Vertragsverletzung, Zahlungsverzug, Diebstahl geistigen Eigentums – immer wieder kommt es im Auslandsgeschäft deutscher Firmen zu Konflikten mit Partnern oder Kunden. Um sich bei Streitigkeiten nicht auf die Urteilsfindung unterentwickelter staatlicher Gerichte in Schwellenländern verlassen zu müssen, sollten Firmen schon vor Beginn der Handelsbeziehungen mit einem ausländischen Partner die Schiedsgerichtsbarkeit festlegen.

Schiedsklausel rettet Unternehmer vor Willkür

Schiedsgerichte sind aus Industrieexperten oder Rechtsfachleuten zusammengesetzte Gremien, die fachgerechter entscheiden als staatliche Gerichte. Vor allem bei internationalen Geschäften sorgen sie für die nötige nationale Neutralität.

Damit sie im Streitfall tätig werden dürfen, müssen international tätige Firmen jedoch eine Schiedsklausel in jeden ihrer Handelsverträge aufnehmen. Schiedsgerichtsexpertin Patricia Nacimiento erklärt bei Markt und Mittelstand, was für deren Ausarbeitung wichtig ist.