Deutsche Unternehmen müssen bald deutlich höhere Strafen für eine fehlerhafte Finanzberichterstattung zahlen. Das geht aus einem neuen Papier der Finanzaufsicht Bafin hervor, den Bußgeldleitlinien nach dem Wertpapierhandelsgesetz.
Dabei geht es um Finanzberichte sowie um Pflichtmitteilungen zu kursrelevanten Entwicklungen (Ad-hoc-Mitteilungen) sowie zu Änderungen der Stimmrechte. Falsche oder fehlende Finanzberichte können ein Unternehmen eine Strafe von bis zu 5 Prozent des letzten Jahresumsatzes kosten, fehlerhafte Stimmrechtsmitteilungen ebenso. Falsche oder fehlende Ad-hoc-Mitteilungen können 2 Prozent des Umsatzes kosten. Dabei geht es nicht etwa um den Umsatz eines Tochterunternehmens, sondern stets um den des Konzerns – die Strafzahlungen können so sogar in die Milliarden gehen.
Wie hart diese Regelung Firmen treffen kann, macht die Bafin in einem Beispiel klar: Schreibt ein Konzern einen Gesamtumsatz von 50 Milliarden Euro und hat den Finanzbericht oder eine Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig veröffentlicht, kann die Behörde ihm ganze 2,5 Milliarden Euro abknöpfen. Vorher lag die Summe bei gerade einmal 200.000 Euro.
„Die Summen sind potentiell existenzbedrohend“
Der Konzernumsatz dürfte in den meisten Fällen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, es gibt allerdings noch zwei andere: Bei kleinen Firmen kann die Bafin bis zu 10 Millionen Euro als Strafe verlangen, auch wenn das mehr als 5 Prozent des Umsatzes sind. Und wenn das Zweifache des Vorteils, den sich die Firma durch eine fehlende Meldung oder eine Falschmeldung verschafft hat, höher als 10 Millionen oder 5 Prozent des Umsatzes ist, kann die Bafin diese Größe heranziehen.
„Ganz klar: Die Summen sind potentiell existenzbedrohend“, sagt Jochen Kindermann, Partner und Finanzaufsichtsexperte bei der Kanzlei Simmons & Simmons. Aus seiner Sicht sind die neuen Bußgeldleitlinien eine Spätfolge der Finanzkrise. „Das Ziel ist, Marktteilnehmer stärker zu sanktionieren, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten.“
Allerdings stehe noch aus, wie die Bafin die Summen anzuwenden gedenkt. Denn die genannten Proportionen sind Höchstwerte. „In den nächsten Wochen dürfte die Bafin einige Fälle entscheiden, mit denen dann deutlich wird, welche Strafen sie tatsächlich verhängt“, sagt Kindermann. „Dann wissen wir mehr darüber, um welche Dimensionen es geht.“