Der Zahlungsdienstleister Wirecard muss rund 1,5 Millionen Euro Bußgeld an die Bafin zahlen. Dies gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Montag bekannt. Die Strafe sei bereits im April festgesetzt worden, weil der Dax-Konzern seinen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 teilweise nicht rechtzeitig veröffentlicht habe. Außerdem sei die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig darüber informiert worden, wann und unter welcher Internetadresse dieser zusätzlich zum Unternehmensregister zu finden sei, so die Bafin.
Das „Handelsblatt“ zitierte Finanzkreise, denen zufolge gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile wie der unterschriebene Bilanz-Eid bei dem Finanzbericht gefehlt haben. Auch bei früheren Berichten sei die gesetzte Frist nicht eingehalten worden. Eine Wirecard-Sprecherin erwiderte dem „Handelsblatt“ zufolge, dass die Bafin-Vorgaben bei dem zurückliegenden Halbjahresfinanzbericht 2019 bereits umgesetzt und die Fristen zuletzt eingehalten worden seien.
Wirecard kann Strafe wirtschaftlich verkraften
Die Aktionäre ließ die Strafe wegen der formalen Versäumnisse relativ kalt. Die Aktie reagierte kurzzeitig leicht negativ, legte am heutigen Dienstag jedoch um rund 3 Prozent zu und notiert bei rund 150 Euro. Auch wirtschaftlich kann der Dax-Konzern die Strafzahlung verkraften. Wirecard präsentierte für das vergangene Geschäftsjahr einen Nettogewinn von 347,4 Millionen Euro.
Anfang September gab das Unternehmen zudem sein Anleihedebüt und platzierte einen Bond über 500 Millionen Euro. Die Anleihe und Wirecard selbst erhielten im Zuge der Transaktion von der Ratingagentur Moody’s zum ersten Mal ein Rating von Baa3 – und damit eine Bewertung im Investmentgrade.
Bafin verhängte Leerverkaufsverbot für Wirecard
Für Wirecard ist das Bußgeld nicht der erste Kontaktpunkt mit der Bafin in diesem Jahr. Anfang diesen Jahres hatte die „Financial Times“ schwere Vorwürfe gegen den Münchener Zahlungsdienstleister erhoben und über mögliche Betrugsvorfälle bei der Wirecard-Tochter in Singapur berichtet.
Wirecard bezeichnete die Anschuldigungen damals als „falsch, ungenau, irreführend und diffamierend” und wehrt sich immer noch dagegen. Der Aktienkurs des Dax-Konzerns geriet dadurch jedoch so stark unter Druck, dass die Bafin in einer historisch einmaligen Entscheidung ein vorübergehendes Leerverkaufsverbot auf die Aktie aussprach.