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Berufskläger: Punktsieg für Metro

Metro hat sich erfolgreich gegen einen Berufskläger gewehrt.
Metro

Leidige Auseinandersetzungen mit Berufsklägern stehen bei vielen großen Unternehmen auf der Tagesordnung. Nun hat Metro vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nach einem jahrelangen Prozess einen wichtigen juristischen Erfolg gegen einen klagenden Minderheitsaktionär errungen.
 
Bei dem Düsseldorfer Konzern hatte ein als Berufskläger bekannter Anteilseigner gegen den Gewinnverwendungsbeschluss für das Jahr 2009 geklagt. Darin hatte die Metro-Hauptversammlung festgelegt, dass ein Teil des Bilanzgewinns als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollte.

Keine Chance für Argumente des Berufsklägers

Der Kläger vertrat die Auffassung, dass mehrere größere Metro-Aktionäre auf der Hauptversammlung gar nicht hätten abstimmen dürfen. Sie hätten zuvor Mitteilungspflichten zu ihrer Beteiligungshöhe verletzt, als sie weitere Metro-Anteile erworben hatten. Weil sie dadurch ihre Aktionärsrechte verloren hätten, hätten sie auch überhaupt keine Dividende erhalten dürfen.
 
Das sahen die Karlsruher Richter nun anders: Selbst wenn die Paket-Aktionäre kein Recht auf eine Dividende gehabt hätten, weil sie gegen ihre kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten verstoßen hätten, wäre der Beschluss rechtlich einwandfrei.

Denn nach Ansicht des BGH muss die Hauptversammlung nur die Gesamthöhe der Ausschüttung festlegen – welcher Aktionär am Ende wie viel bekommt, bestimmt sich aber nach dem Gesetz und nicht nach Beschluss der Hauptversammlung. Außerdem könnten die Aktionäre die fehlenden Mitteilungen auch nach der Hauptversammlung nachholen.

Positives Signal für CFOs

Für CFOs ist das Urteil des BGH ein positives Signal. Denn die Karlsruher Richter machen damit nicht nur den Gewinnverwendungsbeschluss weniger leicht anfechtbar – das Urteil zeigt auch, dass sich ein langer Atem bei der Auseinandersetzung mit Berufsklägern lohnen kann.

Schätzungen von Beratern zufolge sind mehr als die Hälfte aller börsennotierten Unternehmen von den so genannten räuberischen Minderheitsaktionären betroffen, die geringfügige Beteiligungen kaufen und ihren Aktionärsstatus zur Blockade von Beschlüssen durch Anfechtungsklagen benutzen.

Häufig zielen sie auf eine möglichst hohe Abfindung in einem Vergleich mit dem Unternehmen. Der Aktionär lässt sich die Rücknahme seiner Klage bezahlen. Unternehmen müssen dabei oft empfindliche Summen auf den Tisch legen – Beträge, die sie sparen können, wenn sie hart bleiben, wie das neue BGH-Urteil zeigt.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de

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