Seit ihrer Festnahme vor über einem Jahr sind die fünf beschuldigten Infinus-Manager Jörg B., Kewan K., Andreas K., Rudolf O. und Siegfried B. in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Deutschland inhaftiert. Die Hoffnungen des Quintetts, zum Jahresbeginn wieder auf freien Fuß zu kommen, haben sich nicht erfüllt.
Laut Angaben der Richter des Oberlandesgerichts Dresden ist die andauernde Untersuchungshaft gerechtfertigt, da weiterhin Fluchtgefahr bestehe. Wegen des Ermittlungsumfangs und der Komplexität des Falls werde auch das Beschleunigungsgebot nicht verletzt, das von der Strafverfolgung verlangt, mit größtmöglicher Eile zu verfahren, solange die Beschuldigten sich in Untersuchungshaft befinden. Die nächste Haftüberprüfung steht erst in drei Monaten wieder an. So lange müssen die Manager in jedem Fall in Haft bleiben.
Infinus: Milliardenverlust für Privatanleger
Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern verschiedener Infinus-Gesellschaften vor, zehntausende Privatanleger durch Betreiben eines Schneeballsystems um insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro betrogen zu haben. Derzeit sind rund 130 einzelne Verfahren gegen die Beschuldigten anhängig. Vor dem Landgericht Leipzig läuft bereits seit Dezember 2014 ein Schadenersatzprozess gegen die fünf Manager.
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