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Betriebsprüfer decken Compliance-Verstöße auf

Immer häufiger decken Prüfer im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung auch Compliance-Verstöße wie Korruption auf.
Andrey Popov/iStock/Thinkstock/Getty Images

Dringend sollten Unternehmen im Vorfeld einer steuerlichen Betriebsprüfung ihr Compliance-System unter die Lupe nehmen. Denn immer häufiger decken die Steuerprüfer auch Compliance-Themen wie Korruptionszahlungen auf, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Beratungsgesellschaft WTS. WTS hat das Entdeckungsrisiko und die Verfolgung von Korruptionszahlungen durch Steuerbehörden in 38 Ländern untersucht.

In der Hälfte der betrachteten Länder sind die Steuerbeamten schon jetzt dazu verpflichtet, bei ihren Betriebsprüfungen aktiv nach Korruptionszahlungen zu fahnden. Die Autoren gehen davon aus, dass sich dieser Anteil künftig weiter erhöhen wird. In den Mittelpunkt der Untersuchungen rücken laut WTS zunehmend verdächtige Zahlungen, die als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden und Ausgangspunkt von Compliance-Verstößen sein könnten.

Im Fokus stehen auch Geschäfte mit Verkaufsagenten. Diese müssen die geprüften Unternehmen häufig besonders detailliert mit Dokumenten belegen, um nachzuweisen, dass sie keinen Korruptionshintergrund haben.

Hohe Strafen bei Compliance-Verstößen in Deutschland

In allen betrachteten Ländern werden Korruptionszahlungen strafrechtlich verfolgt. Mit Strafen müssen nicht nur die jeweiligen Täter, sondern auch die Unternehmen rechnen. In 74 Prozent der untersuchten Länder gibt es bereits ein Unternehmensstrafrecht.

Zwar ist in Deutschland noch kein Unternehmensstrafrecht eingeführt, doch neben Haftstrafen für die Täter drohen auch hierzulande den Unternehmen ernste Konsequenzen. Hat einer der Mitarbeiter Bestechungsgelder gezahlt oder angenommen, können Strafzahlungen von bis zu 10 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt werden. Zudem müssen die Unternehmen fürchten, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden.

Wie hart Compliance-Verstöße bestraft werden, ist im internationalen Vergleich sehr unterschiedlich. Ungarn verhängt für Korruption Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, in Griechenland sind es 20 Jahre, in Korea oder Vietnam droht Managern sogar lebenslange Haft. Vergleichsweise liberal zeigen sich demgegenüber die Niederlande, wo Korruption im geschäftlichen Verkehr strafrechtlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird. In Deutschland drohen bei Bestechungen im Geschäftsverkehr fünf Jahre Haft.

Keine Untergrenze zur Verfolgung von Compliance-Verstößen

Auf Bagatellgrenzen sollte sich niemand verlassen. 84 Prozent der untersuchten Länder gehen Korruptionsstraftaten nach, unabhängig davon, wie hoch der finanzielle Schaden war. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Auch international arbeiten die Behörden inzwischen eng zusammen, so dass ein Compliance-Vorfall in einem Land schnell weitere Kreise innerhalb der Unternehmensgruppe ziehen kann.

Dafür gibt es vielerorts sogar schon die entsprechendne Strukturen. In 42 Prozent der untersuchten Länder besteht bereits die Pflicht, ausländische Steuerbehörden über Korruptionsfälle zu informieren, wenn ausländische Tochtergesellschaften involviert sind – beispielsweise in Brasilien, Finnland, Ungarn, Irland, Italien, Norwegen, Polen und Spanien.

In Deutschland ist dies bislang noch nicht der Fall, doch die Vernetzung wird auch hier zunehmen, glauben Experten. „Die Tatsache, dass der länderübergreifende Austausch zwischen Steuerbehörden mehr und mehr stattfindet, schafft für international agierende Unternehmen zusätzliche Brisanz“, warnt Mirco Vedder, Director Compliance & Investigations bei WTS.

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