Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Wahl des Gerichtsstands entscheidend für den Ausgang der Klagen sein. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung zu OTC-Derivaten in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland. Hintergrund sind Ausgleichsforderungen aus Derivatekontrakten, die Unternehmen mit dem inzwischen zusammengebrochenen Kontrahenten Lehman Brothers eingegangen waren. Eine Reihe dieser Verträge waren zum Zeitpunkt der Insolvenz aus Sicht von Lehman Brothers „in-the-money“, hatten also einen positiven Marktwert. Die Investmentbank bzw. deren Rechtsnachfolger waren in diesen Fällen auf ihre Kontrahenten zugegangen und hatten oftmals millionenschwere Ausgleichszahlungen gefordert. Viele Unternehmen, so schätzen Anwälte, haben offenbar gezahlt oder sich zumindest außergerichtlich verglichen – auch weil es so gut wie keine öffentliche Rechtsprechung gab.
Inzwischen stellt sich die Situation anders dar. Sowohl in London als auch in New York und Frankfurt gibt es entsprechende Urteile – mit zum Teil diametralem Ausgang für Kläger und Beklagte. Während vor britischen Gerichten die Ansprüche von Lehman Brothers aus Derivateverträgen prinzipiell bestätigt wurden, urteilte das Landgericht in Frankfurt anders. Hintergrund ist eine Ausgleichsforderung von 27,5 Millionen Euro, die Lehman Brothers auf Basis des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte gegen einen Kunden geltend gemacht hatte. Dem Gericht zufolge gibt es allerdings keinen Automatismus, nach dem Lehman Brothers aufgrund des positiven Marktwerts des Kontrakts zum Zeitpunkt der Insolvenz ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
Für viele Unternehmen die Ausgleichszahlungen geleistet haben kommt diese (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung aller Voraussicht nach zu spät, denn Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. „Das Urteil könnte dennoch folgenreiche Auswirkungen auf die Berechnung von Ausgleichszahlungen von Finanztermingeschäften haben“, urteilt Francis Bellen, von der Anwaltskanzlei SJ Berwin. Die Wahl des Vertragswerks (deutscher Rahmenvertag für Finanztermingeschäfte oder ISDA Master Agreement) und des Gerichtsstandes dürfte in diesem Zusammenhang entscheidend für den Ausgang potentieller Auseinandersetzungen sein. „Während britische Gerichte für ihre bankenfreundliche Rechtsprechung bekannt sind ist es in Deutschland genau umgekehrt“, sagt Bellen. Unternehmen könnten dies mit einer geschickten „Prozessstrategie“ ausnutzen.