Newsletter

Abonnements

EU-Geldwäschepläne: Finanzdienstleister schlagen Alarm

Mit der vierten Fassung der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie will die EU noch härter gegen Geldwäsche vorgehen.
Thinkstock / Getty Images

Jedes Jahr werden nach Zahlen der OECD illegale Gelder in Höhe von 2,7 Prozent des globalen BIP reingewaschen. Bereits seit Jahren verschärft die EU die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche kontinuierlich, nun hat das Europaparlament über die vierte Fassung der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie abgestimmt, nach der Geldwäschern mit drastischeren Maßnahmen als bisher das Handwerk gelegt werden soll.
 
Kern des Problems ist die Aufdeckung des wahren „wirtschaftlich Berechtigten“ hinter einer Transaktion. Durch die Gründung von Briefkastenfirmen oder anderer Vehikel verschleiern kriminelle Organisationen, dass sie der wahre Nutznießer einer Zahlung sind. Zwar müssen deutsche Finanzdienstleiter und Unternehmen nach der Verschärfung des Anti-Geldwäschegesetzes vor zwei Jahren bereits ohnehin bei vielen Geschäften den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Die neuen Vorschriften, auf die sich die zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft, Inneres und Justiz jetzt in Brüssel verständigt haben, gehen allerdings noch einen Schritt weiter.

Auch Wirtschaftsprüfer und Kanzleien im Fokus

Die Pläne sehen die Einführung von öffentlichen Registern vor, in denen für Unternehmen aller Rechtsformen eine ganze Reihe von Informationen über ihren jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten gelistet werden sollen. Zudem sollen größere Zahlungsaktivitäten in Zukunft besser dokumentiert werden, damit sie sich in Zweifelsfällen besser zurückverfolgen lassen. Banken müssten dann Geldtransfers von Kunden, die regelmäßig große Buchungen tätigen, umfassend dokumentieren. Betroffen von den Regelungen wären nach Angaben der EU aber nicht nur Banken und Finanzdienstleister, sondern beispielsweise auch Wirtschaftsprüfer, Kanzleien, Notare, Asset Manager und Fonds.

Die EU bezeichnet den neuen Vorstoß als „bahnbrechend“. Aber auch wenn den Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt werden soll, Ausnahmen für unkritische Fälle festzulegen, laufen Finanzdienstleister bereits jetzt Sturm gegen die Neufassung der Richtlinie. Auf einer Konferenz in Brüssel äußerten jetzt unter anderem Vertreter von Western Union, PayPal und MasterCard die Befürchtung, dass die verschärften Regelungen ihre Kosten zwar immens erhöhen, den angestrebten Zweck aber verfehlen könnten. Geldwäscher würden dann verstärkt in den Untergrund ausweichen oder sich auf Bargeschäfte konzentrieren. „Eine Überprüfung unserer Kunden im Vorfeld wäre unverhältnismäßig“, sagte Fabienne Weibel, Director bei Paypal. Das Unternehmen überprüft seine Kunden bislang routinemäßig ab einer bestimmten Anzahl von Transaktionen. In den meisten Fällen würde es sich dabei allerdings um geringe Summen handeln.

Finaler Text in der zweiten Jahreshälfte

Bei Politik und Interessenvertretern wie Transparency International begrüßten den Vorstoß dagegen ausdrücklich. Noch steht der finale Gesetzestext allerdings nicht. Das gesamte EU-Parlament wird sich voraussichtlich im März mit dem Vorschlag beschäftigen, in der zweiten Jahreshälfte dürften dann die Verhandlungen mit der Kommission und dem Ministerrat folgen.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de

Themen