Die deutsche Regierung um Finanzminister Schäuble will die Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax, kurz FTT) unbedingt durchsetzen. Zwar steht der 1. Januar 2014 als Starttermin mittlerweile in Frage. Doch CFOs sollten sich dringend mit dem Thema beschäftigen und nicht darauf warten, wie sich die Politik in den kommenden Wochen entscheiden wird.
Die Analyse des Konzepts der Europäischen Kommission, sowie die Auswertung der Pläne der Länder, die der erweiterten Kooperation zum Start der Finanztransaktionssteuer zum 1. Januar 2014 zugestimmt haben, lässt nur einen Schluss zu: eine Einführung der FTT in der aktuellen Fassung würde weder die Öffentlichkeit und Unternehmen vor neuerlichen Finanzkrisen schützen, noch dem Wunsch des Steuerzahlers nachkommen, Banken an den entstandenen Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. Vielmehr würden ein teures Verwaltungsmonster und zugleich ein Eldorado für Lobbyisten geschaffen, um die offensichtlichen Lücken im Konzept auszunutzen und weitere Ausnahmeregeln für ihre Klienten zu erstreiten. Auch für Unternehmen hätte die FTT drastische Folgen, sollte sie wie aktuell debattiert eingeführt werden.
Die FTT gleicht viel eher einem lückenhaften Mosaik als einem ästhetischen Gemälde: Nur elf Länder der EU haben der erweiterten Kooperation zur Einführung der FTT im Februar 2013 zugestimmt. Andere Länder sind entweder unentschlossen, wollen nicht teilnehmen oder wie beispielsweise Großbritannien (unterstützt von Luxemburg) sogar die EU wegen der FTT verklagen. Auch in der Frage nach dem konkreten Gegenstand gibt es mehr Unklarheiten und Ausnahmen als eindeutige Regeln: im Raum steht eine Besteuerung von 0,1 Prozent auf jede Wertpapiertransaktion bei Aktien, Anleihen und Fonds sowie 0,01 Prozent bei Derivaten, sofern mindestens einer der beiden Kontrahenten im FTT-Land seinen Sitz („Residenz-Prinzip“) hat oder das Wertpapier im FTT-Land emittiert worden ist („Emittenten-Prinzip“). Neben der naheliegenden Frage, inwieweit sich der Handel nicht auf Länder verlagern wird, die keine FTT erheben, lassen sich auf Basis der heute diskutierten Fassung beispielsweise auch Doppelbesteuerungen nicht ausschließen.
Interbankenmarkt trocknet aus
Auch an anderer Stelle würden Unternehmen die Folgen der FTT zu spüren bekommen. Denn ein wesentlicher Bestandteil der FTT-Initiative ist die Besteuerung der sog. Repo-Geschäfte. Bei diesen Rückkaufvereinbarungen verpflichtet sich der Kreditnehmer, dem Kreditgeber Vermögensgegenstände gegen Erhalt einer vereinbarten Geldsumme zu überlassen und bei Laufzeitende zurückzukaufen. Milliardenschwere Repos unterliegen als Finanzierungsgeschäft zurzeit keiner Steuer, lassen sich aber als Liquiditätszufluss in der Bilanz ausweisen.
Was bedeutet das für CFOs? Nach Schätzungen von Capco würden bei der Einführung der Steuer die Interbankenmärkte nahezu komplett austrocknen. Banken mit einem Repo-Volumen von 500 Milliarden Euro müssten 500 Millionen Euro Steuern berappen. Mit anderen Worten: die durch die FTT erzeugte zusätzliche Steuerlast allein im Repo-Geschäft wäre selbst für einige kerngesunde Banken nicht mehr zu tragen.
Da verwundert es nicht, dass die Spitzenverbände Alarm schlagen. So kommt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband zu einer vergleichbaren Einschätzung – und bewertet damit die Lage deutlich anders als die EU-Kommission. Diese geht weiterhin davon aus, dass die Besteuerung von Repo-Geschäften keine messbare Auswirkung auf die Finanzierungskosten hätte.
Doch nicht nur indirekt, sondern auch im täglichen Geschäft wären für CFOs die Folgen der FTT spürbar. Sind Unternehmen zum Beispiel in Fonds investiert, würde es mit der aktuellen Fassung der FTT teuer werden. Denn selbst risikoarme Fonds müssen aktiv gemanagt werden, um das Renditeziel zu halten. Die Fondsmanager handeln nicht selten täglich, um die langfristigen Renditeziele zu erfüllen. Das hieße, dass täglich Steuerabgaben generiert würden, wenn die FTT in der aktuellen Fassung umgesetzt würde. Banken werden diese Steuern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an ihre Kunden weiterreichen oder die Kosten gegen das Gesamtfondsvermögen laufen lassen und so indirekt dem Kunden in Rechnung stellen.
Zu viele Lücken, zu wenig Sicherheit
Ein Blick über die Grenze nach Frankreich ist sowohl für die Politik, als auch für Finanzchefs hinsichtlich einer objektiven Bewertung hilfreich. Denn die FTT löst in Frankreich das genaue Gegenteil dessen aus, was beabsichtigt ist: Die Handelsvolumina in steuerpflichtigen Instrumenten wie Aktien oder Fonds sinken deutlich, während sie bei hochriskanten und ironischerweise von der FTT ausgenommenen „Zockerpapieren“ enorm steigen. Damit verkehrt sich die Grundidee der FTT komplett ins Gegenteil. Der Markt wird unsicherer.
Auch juristisch betrachtet wirft das aktuelle Konzept der FTT Fragen auf. Denn eine Einführung würde den Grundgedanken des Lissabon-Vertrages beziehungsweise der angestrebten Harmonisierung des europäischen Steuerrechts ad absurdum führen. Zudem widerspräche sie den regulatorischen Initiativen am Kapitalmarkt (Sepa, Target2, T2S etc.) zur grenzfreien und kostengünstigen Kapitalbewegung innerhalb Europas. Anstatt nur ein stiller Beobachter zu sein, sollten sich Unternehmenslenker daher intensiv mit den EU-Meldungen auseinandersetzen und die richtigen Fragen stellen – auch gegenüber der Politik. Denn egal, ob die FTT tatsächlich noch zum 1. Januar 2014 eingeführt wird oder verspätet kommt – die Umsetzung der neuen Steuer würde teuer und zudem enorme Ressourcen binden.