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Fristlose Kündigung des Alpine Bau-CFOs rechtswidrig

Die Kündigung des Alpine Bau-CFOs und seiner Vorstandskollegen war dem Urteil des Landgerichts Landshut zufolge rechtswidrig und unwirksam.
iStock / Thinkstock / Getty Images

Günter Vossschulte, ehemaliger CFO der Alpine Bau Deutschland, hat sich gemeinsam mit seinen ehemaligen Vorstandskollegen Karsten Hell und Achim Müllerschön erfolgreich gegen die fristlose Kündigung des mittlerweile insolventen Bauunternehmens gewehrt. Das Landgericht Landshut erklärte die Entlassung für rechtswidrig und unwirksam. Wie Reinhard Lutz, der Anwalt der ehemaligen Vorstände, erklärte, stellte sich im Rahmen der Beweisaufnahme vor der Handelskammer des Landgerichts heraus, dass der Aufsichtsrat 2012 unberechtigte Vorwürfe gegen den Vorstand erhoben hatte.

Das Urteil hat für die Manager weitreichende Konsequenzen: Sie können nun ihre verbleibenden Vorstandsbezüge gegenüber dem Unternehmen durchsetzen. Zugleich haben sie unter anderem gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der Alpine Bau  wegen unwahrer Angaben im Zivilrechtsverfahren und damit wegen versuchten Prozessbetrugs Strafanzeige erstattet. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Vorstand und dem Aufsichtsrat in die nächste Runde.

vernessa.oberhansl(*)frankfurt-bm(.)com