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IKB muss Zinsswaps rückabwickeln

Düsseldorfer IKB-Zentrale: Die Bank ist zur Rückabwicklung von Zinsswaps verurteilt worden.
IKB

Die IKB reiht sich ein in die Phalanx der Banken, die zur Rückabwicklung von Derivategeschäften verurteilt worden sind. In zwei Urteilen hat das Landgericht Düsseldorf die Mittelstandsbank nun zu Schadenersatz von knapp 8,5 Millionen Euro verurteilt. Hintergrund der Verurteilungen waren Zinsswaps, die die Bank unter dem Produktnamen CHF-Limes („Grenzwall“) bevorzugt an mittelständische Unternehmen verkauft hatte. Mit den Derivaten sollten Kunden ihre Zinszahlungen optimieren. Allerdings vergaß es die Bank, ihren Kunden die genaue Höhe des aus der Strukturierung resultierenden anfänglichen negativen Marktwerts mitzuteilen. Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof bereits 2011 in einem Grundsatzurteil gerügt.

Lesen Sie bei unserer Schwesterpublikation DerTreasruer mehr über das Urteil gegen die IKB, und wie betroffene Unternehmen nun vorgehen sollten.

andreas.knoch[at]finance-magazin.de

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