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Mundt: „Können bei Kartellbußen nicht herumprobieren“

Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, weist Kritik zurück: „Es geht uns nicht um Profilierung.“
Bundeskartellamt

Herr Mundt, Ihre Behörde muss sich in der letzten Zeit viel Kritik anhören – nicht nur aus den Reihen von Edeka und Tengelmann,  denen das Bundeskartellamt gerade die Fusion untersagt hat. Auch andere Unternehmen, die von Verboten betroffen sind, werfen Ihnen vor, sich zu stark in den Wettbewerb einzumischen, um eine Führungsposition gegenüber anderen europäischen Kartellbehörden zu erringen.

Es geht uns nicht um Profilierung, schon gar nicht gegenüber anderen nationalen Kartellbehörden in Europa. Das Europäische Netzwerk der Wettbewerbsbehörden besteht bereits seit vielen Jahren. Im Verbund mit der Europäischen Kommission kooperieren wir erfolgreich über die Staatsgrenzen hinweg.

Natürlich gibt es auch Diskussionen, insbesondere über neue grundsätzliche Fragen, wie beispielsweise den Umgang mit Plattformen im Internet, und wir stellen unsere Sicht der Dinge dar. Im europäischen Netzwerk ist es normal, dass nationale Behörden bestimmte Fragen vor der Kommission oder anderen Behörden aufgreifen. Damit wird dann aber kein Wettlauf, sondern ein Diskussionsprozess im Netzwerk angestoßen. Wir wollen mit unserer Arbeit die richtigen Akzente setzen für einen fairen Wettbewerb, mit Augenmaß und Balance.

Gehört dazu auch, dass das Bundeskartellamt Zusammenschlüsse gezielt durch den Einsatz von Bedingungen erschwert, anstatt sie mit Auflagen freizugeben?

Es geht nicht darum, Zusammenschlüsse zu erschweren. Das Gesetz sieht schlicht vor, dass eine Fusion untersagt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nebenbestimmungen können hier im Sinne der Unternehmen eine Abhilfe schaffen. Der Unterschied zwischen Bedingungen und Auflagen ist technischer Natur. Für Unternehmen mögen Bedingungen unangenehmer sein – schließlich müssen sie unsere Vorgaben erfüllen, damit die Fusion überhaupt wirksam wird. Bei Auflagen darf sofort vollzogen werden, die Vorgaben können noch später umgesetzt werden.

Aber es ist richtig, dass wir mittlerweile gezielt Bedingungen einsetzen – aber aus einem guten Grund: Früher hatten Unternehmen die Möglichkeit, die Fusion zu vollziehen, und wir mussten der Erfüllung der Auflagen mitunter lang und sehr mühsam nachlaufen. Das machen wir nicht mehr mit. Bedingungen sind da effizienter im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbsschutzes. 

Kartellamtschef Andreas Mundt: „Rechtsstaat gilt auch für uns“

Dass Verfahren mit dem Bundeskartellamt zu lange dauern, bemängeln Kritiker noch in einem anderen der Kernarbeitsfelder, bei der Kartellverfolgung. Ihr Amt hat personell aufgerüstet, mittlerweile gibt es drei Beschlussabteilungen. Wieso ziehen sich einzelne Verfahren immer noch über Jahre hin?

Wir sind hier sehr nahe am Wirtschaftsstrafrecht. Die Komplexität macht die Verfahren aufwändig. Auch wir würden uns wünschen, dass wir manchmal schneller vorankommen. Das ist ja nicht nur für die betroffenen Unternehmen belastend, sondern auch für uns.

Wie schnell ein Verfahren zu Ende gebracht werden kann, hängt auch von der Beweislage und manchmal auch von der Kooperationsbereitschaft der Unternehmen ab. Zum Teil bestimmen die Unternehmen den Verlauf also selbst mit. Unsere Entscheidungen unterliegen sehr strengen rechtsstaatlichen Vorgaben und sehr hohen Beweisanforderungen. Da können wir nicht einfach herumprobieren, einwandfreie Verfahrensführung ist das erste Gebot.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de

Info

Ob Kartellbußen, Fusionen oder E-Commerce: In jedem seiner Arbeitsfelder steht das Bundeskartellamt unter strenger Beobachtung der Öffentlichkeit. Welche Kritikpunkte stichhaltig sind, lesen Sie in einem ausführlichen Artikel in der aktuellen Ausgabe der FINANCE.

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