Ab dem 27. Dezember dieses Jahr haben Tönnies-Trickser ausgespielt. Dann nämlich soll die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft treten.
Mit dem Tönnies-Trick bedienen sich Unternehmen einer Lücke im deutschen Kartellrecht. Kartellbußgelder konnten bisher nur gegen das kartellierende Unternehmen, nicht aber gegen den Mutterkonzern verhängt werden. Clemens Tönnies nutzte das, indem er durch eine geschickte Konzernumstrukturierung die betroffenen Töchter Böklunder und Könecke aus dem Handelsregister löschte und so einem Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro entging.
SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat dieses Schlupfloch jetzt geschlossen. Das neue GWB lehnt sich an EU-Recht an, das vorsieht, dass Konzerne in besonderen Fällen auch jetzt schon für Aktivitäten ihrer Töchterfirmen haftbar gemacht werden können. Das könnte noch für Diskussionsbedarf sorgen, da es Konflikte mit dem Grundgesetz und dem formalen Ordnungswidrigkeitenrecht geben könnte.
Melitta scheiterte mit Tönnies-Trick
Der Bundestag stimmt jetzt über den Gesetzesentwurf ab. Wird er dort durchgewunken, ist der Tönnies-Trick nicht mehr möglich. Doch auch ohne die Gesetzesänderung hat er nicht immer funktioniert. Clemens Tönnies machte es zwar vor, doch so mancher Nachahmer konnte den Kartellwächtern auf diesem Weg nicht entwischen.
So wurde die Melitta-Gruppe 2009 zu 160 Millionen Euro Strafe verurteilt. Die anschließende Verschmelzung der betroffenen Melitta Kaffee GmbH mit der Schwestergesellschaft Melitta Europa GmbH & Co. KG half dem Konzern nicht, der Strafe zu entgehen – schließlich war die Gesetzesänderung zu dem Zeitpunkt schon angekündigt, argumentierte das Oberlandesgericht Düsseldorf.