Der niederländische PE-Investor Holland Private Equity (HPE) hat einen ersten Erfolg bei seiner Klage gegen die Ex-Hess-Vorstände Peter Ziegler und Christoph Hess erreicht. Das Private Equity-Haus hatte im Vorfeld des Börsengangs in drei Tranchen Aktien in einem Gesamtwert von insgesamt 17,6 Millionen Euro erworben und damit nach Aufdecken der Bilanzunregelmäßigkeiten hohe Verluste erlitten.
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat jetzt einen dinglichen Arrest in Höhe von rund 5 Millionen Euro in das gesamte Vermögen von Peter Ziegler und Christoph Hess angeordnet. Der weitergehende vom Landgericht ursprünglich angeordnete Arrestbefehl wurde hingegen aufgehoben. Damit hat der PE-Investor HPE einen vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherung von Schadensersatzforderungen gegen die früheren Vorstände erwirkt. Allerdings ist noch keine Entscheidung über eine tatsächliche Haftung der Ex-Vorstände getroffen. Durch den Vollzug des dinglichen Arrests kann HPE nun die Forderung durch Zwangsvollstreckung vorläufig sichern.
PE-Investor HPE durch Scheinrechnungen zum Aktienkauf verleitet
Das Gericht begründet die Verhängung des dinglichen Arrests damit, dass der PE-Investor HPE glaubhaft machen konnte, dass ihm ein Schadensersatzanspruch zustehe. Im Kern geht es um den Kauf von Aktienpaketen im Wert von rund 5 Millionen Euro zwischen Oktober 2011 und Februar 2012, bei deren Investitionsentscheidung der manipulierte Jahresabschluss der Hess AG zum 31.12.2011 relevant gewesen sein soll.
Aufgrund der Bilanzmanipulationen, die die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis 2011 „zum Schein mittels entsprechender Scheinrechnungen“ erhöht hätten, sei HPE einem Irrtum über die entsprechenden Umsatzzahlen unterlegen. Bedingt durch diesen Irrtum habe HPE die Kaufpreise für das zweite und dritte Aktienpaket gezahlt und einen Vermögensschaden durch zu hohe Beteiligungspreise erlitten, argumentiert das OLG Karlsruhe.
Ex-CFO Ziegler soll vorsätzlich gehandelt haben
Die beklagten Ex-Vorstände von Hess hätten „vorsätzlich gehandelt“. Durch Unterzeichnung des Börsenprospekts hätten Ziegler und Hess zudem die Richtigkeit der Zahlen bestätigt, obwohl sie gewusst hätten, dass die Umsatzsituation falsch dargestellt worden sei, schrieb das Gericht.
Zuletzt hatte das Landgericht Konstanz eine Insolvenzanfechtungsklage gegen Ex-CFO Peter Ziegler und eine eingeschaltete Drittfirma abgelehnt.
marc-christian.ollrog[at]finance-magazin.de
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