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Steuerrecht: Schonfrist für Familienunternehmen?

Familienunternehmer müssen bei der Unternehmensnachfolge bald möglicherweise hohe Erbschaftsteuern einkalkulieren.
rsester/Thinkstock / Getty Images

Seit langem schwelt die Debatte, ob die immensen steuerlichen Vergünstigungen bei der Unternehmensnachfolge verfassungswidrig sind. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht über diese Frage. Für Familienunternehmer könnte der Richterspruch weitreichende Folgen haben.

Denn wenn ein Unternehmen in die nächste Generation weitergereicht wird, zahlt der Erbe dafür bislang nur einen Bruchteil Erbschaftssteuer: Gerade einmal 15 Prozent der eigentlich fälligen Summe verlangt der Fiskus, wenn der neue Eigentümer das Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt. Garantiert der neue Unternehmenschef, dass er über sieben Jahre keine Arbeitsplätze abbaut, ist sogar überhaupt keine Erbschaftsteuer mehr fällig.

Diese Vergünstigungen gelten seit 2009. Das Steuergeschenk sollte in erster Linie dafür sorgen, dass die potentiellen Erben nicht angesichts der drohenden Steuerlast, die anhand der Höhe des Betriebsvermögens errechnet wird, reihenweise die Betriebe ihrer Eltern abwickeln oder sogar Insolvenz anmelden müssen. Der Politik geht es vor allem um die Sicherung der Arbeitsplätze.

Missbrauch als Steuerschlupfloch

Genau an diesem gewünschten Effekt zweifeln Praktiker aber seit geraumer Zeit. Tatsächlich hätten die Vergünstigungen nicht dazu geführt, dass weniger Unternehmen liquidiert werden, heißt es. Allerdings: Nur wenn sich diese positive Wirkung belegen ließe, sehen Beobachter reelle Chancen dafür, dass die bevorzugte Behandlung der Erben von Betriebsvermögen auch verfassungsrechtlich in Ordnung ist.

In seiner Prüfung dürfte das Verfassungsgericht insbesondere zwei Punkte ganz genau unter die Lupe nehmen: Zum einen die Benachteiligung der Erben von Privatvermögen, die nicht in den Genuss solcher Vergünstigungen kommen. Zum anderen der potentielle Missbrauch dieser Vorzugsbehandlung als Schlupfloch zur Senkung der Steuerlast: Nicht selten würde Privatvermögen zu Betriebsvermögen umfunktioniert, lautet ein häufig formulierter Vorwurf.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte wohl im September fallen. Allerdings gehen haben Experten wie die Kölner Professorin Johanna Hey in der Öffentlichkeit bereits die Erwartung geäußert, dass die Karlsruher Richter die Sonderregellungen für Betriebsvermögen kippen werden. Familienunternehmen, bei denen ein Generationenwechsel ansteht, haben deshalb nicht mehr viel Zeit, wollen sie auf jeden Fall noch von den Steuererleichterungen profitieren.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de

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