Zwei auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien machen in der Diesel-Gate-Affäre gegen VW mobil. Nieding+Barth aus Frankfurt und Müller Seidel Vos aus Köln haben eine Plattform geschaffen, auf der sich Investoren, die sich von VW betrogen fühlen, für eine Sammelklage registrieren können.
Und die Klagewelle soll groß werden, denn laut Angaben der beiden Kanzleien haben sich bereits rund 6.500 potentielle Kläger dort gemeldet. Unter den Klägern befinden sich mehrere tausend Privatanleger, aber auch über 60 institutionelle Investoren.
Während die privaten Kläger überwiegend aus Deutschland kommen, befinden sich unter den institutionellen Anlegern Investoren aus den USA, Großbritannien und dem restlichen Europa. Der Vorwurf: VW wusste früher von den Abgasmanipulationen, und warnte seine Investoren nicht.
VW drohen mehrere 100 Millionen Euro Strafe
Insgesamt steht damit eine Schadenssumme in dreistelliger Millionenhöhe zur Debatte, wodurch die Plattform laut Schätzung der Kanzleien in Deutschland die größte Plattform von Investoren, die VW wegen Diesel-Gate verklagen, ist. Registrieren dürfen sich alle Anleger, die VW-Wertpapiere erworben hatten und diese auch nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Insiderinformation noch im Depot hatten.
Laut Klaus Nieding strebt seine Kanzlei zusammen mit Müller Seidel Vos bereits im Januar eine erste Sammelklage als Musterklage nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an. Und eine Einzelklage haben die Kanzleien auch schon eingereicht. Der Kläger vor dem Landgericht Braunschweig ist ein namentlich nicht genannter britischer Pensionsfonds. „Die Klage stützt sich auf die Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten“, sagt Klaus Nieding.
VW-Chef Matthias Müller spielt Kanzleien in die Karten
Mitte Januar war der neue VW-CEO Matthias Müller auch auf großer Aufklärungstour in den USA unterwegs, um dort angesichts der angekündigten Klage des US-Justizministeriums Schadensbegrenzung zu betreiben.
Sein Auftritt stieß jedoch auf Kritik: Indem Müller den Abgasskandal als ein rein technisches Problem abgetan habe, das keinerlei Rückschlüsse auf die Konzernethik zulasse, dürfte er den Schaden für den Konzern eher vergrößert haben, mutmaßt Nieding. Der Auftritt in den USA dürften den Kanzleien bei ihren Klagen sehr gelegen kommen.