Strafzinsen sind inzwischen für viele Firmenkunden Realität. Zwar können die meisten CFOs durch geschickte Streuung ihrer Liquidität bislang vermeiden, tatsächlich eine sogenannte Guthabengebühr an ihre Banken abzuführen. Doch das wird immer schwieriger, je länger die EZB ihren negativen Einlagensatz aufrechterhält. Seit März liegt dieser bei -0,4 Prozent. Da Banken nicht auf den Kosten sitzenbleiben wollen, schauen sie sich die Liquidität ihrer Kunden genau an.
Das gilt ganz besonders für die Gelder von Firmenkunden: „Einlagen von Privatkunden sind aus regulatorischen Gründen attraktiver für die Banken als Einlagen von Firmenkunden“, sagt Thomas Schnarr, Partner bei der Unternehmensberatung Oliver Wyman. Der Grund: Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass Privatleute ihre Gelder weniger schnell abziehen als Geschäftskunden. Deshalb werden ihre Anlagesummen bei der Berechnung der Mindestliquiditätsquote (LCR), die Banken gemäß Basel III einhalten müssen, höher gewichtet.
Viele Banken differenzieren Einlagen deshalb nach Wertigkeit: „Operative Liquidität, die Unternehmen für ihr tägliches Geschäft und den Zahlungsverkehr benötigen, wird nicht mit Strafzinsen belegt“, beobachtet Schnarr. Es gilt als unwahrscheinlich, dass Unternehmen diese Liquidität schnell anderweitig verwenden. Geld, welches Unternehmen nur bei Banken parken, aber im Falle etwa einer Akquisition schnell abziehen könnten, wird dagegen sehr wohl mit Strafzinsen belegt. Hier sprechen Banken von strategischer Liquidität.
CFOs unterscheiden zwischen operativer und strategischer Liquidität
Die meisten Treasury-Abteilungen haben sich inzwischen auf diese Praxis eingestellt und nehmen diese Unterscheidung zwischen strategischer und operativer Liquidität selbst vor. Schließlich haben sie davon ebenfalls Vorteile: Den Teil ihrer Cash-Bestände, den sie als strategisch einstufen, können sie längerfristig anlegen – also einige Monate anstatt nur über Nacht – und dadurch im Idealfall zumindest noch eine Mini-Rendite erwirtschaften.
Für die Banken ist es allerdings nicht einfach, im Einzelfall – also bei jedem Kunden – zwischen strategischer und operativer Liquidität zu unterscheiden. Einzelne Institute versuchen dies, indem sie die Kontobewegungen des jeweiligen Unternehmens genau analysieren: Welche Zahlungsflüsse beziehen sich auf das operative Geschäft? Durch diese Analyse können Banken ihren Kunden individuelle Schwellenwerte für Einlagen setzen, auf die keine Strafzinsen anfallen.
Für CFOs ist diese Transparenz sehr hilfreich bei der Steuerung ihrer Liquidität. Aus Sicht der Banken hat sie aber auch einen gravierenden Nachteil: Kunden, die ihren individuellen Schwellenwert bei einem Institut nicht ausgeschöpft haben, schichten eventuell mehr Gelder an diese Bank um. Kein Institut will deshalb alleine nach vorne preschen.
Wehren Banken Einlagen zum Jahresende ab?
Gerade zum Jahresende verschärft sich das Dilemma noch einmal: Für viele Banken ist der 31. Dezember der Bilanzstichtag. Aus dieser Bilanz berechnet sich auch die Gebühr, die die Geldhäuser in den freiwilligen Einlagensicherungsfonds einzahlen.
Weil der Beitragssatz von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden abhängt, könnten einige Banken zum Jahresende Einlagen abwehren. „Es gibt sicherlich einzelne Häuser, die aus taktischen Gründen zum Jahresende ihre Bilanz optimieren“, sagt Berater Schnarr. Einen breiten Trend sieht er allerdings nicht – zumal deutsche CFOs im hart umkämpften deutschen Firmenkundenmarkt ohnehin eine hohe Verhandlungsmacht haben. Ersparen tut ihnen dies die Diskussion um Strafzinsen allerdings nicht. Wer den Banken wenig attraktives Zusatzgeschäft bieten kann, gerät schnell unter Druck.