Basel-III-Monitoring kommt auf Banken zu
Die Anzahl der Banken, die auf freiwilliger Basis am Basel-III-Monitoring teilgenommen haben, war in den vergangenen Jahren zurückgegangen, schließlich bedeutete das Monitoring für die Häuser zusätzlich Aufwand. Lange schauten sich die Aufseher das nicht an: Um mehr Transparenz zu erhalten, hat die European Banking Authority (EBA) die Teilnahme im Frühjahr 2021 schließlich für eine Reihe von Banken für verpflichtend erklärt.
Die Liste der Banken, die teilnehmen müssen, liegt seit Dezember nun vor – aus Deutschland sind mehr als 30 Häuser dabei, darunter die Deutsche Bank, die Commerzbank, Landesbanken und genossenschaftliche Institute. Die Auswertung soll sich auf Daten aus dem Dezember 2021 beziehen, Ergebnisse will die EBA Ende September 2022 vorlegen. Insgesamt umfasst das Sample 157 Banken und deckt ungefähr 80 Prozent des Bankensektors im europäischen Wirtschaftsraum inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen ab.
Der Kampf gegen Negativzinsen geht weiter
Eine der größten Herausforderungen 2022 im Treasury ist aus diesem Jahr bereits bekannt: Der Umgang mit Negativzinsen beschäftigt viele Finanzverantwortliche nach wie vor stark. Von der FINANCE-Schwesterpublikation DerTreasurer im Herbst nach den größten Herausforderungen befragt, schrieben die Treasurer im Freitextfeld fast alle eine Antwort: die Negativzinsen managen. Banken wie die Commerzbank schaffen es immer häufiger, ihre Gebührenvereinbarungen anzupassen und die euphemistisch „Verwahrentgelte“ genannten Negativzinsen an die Kunden weiterzugeben.
Für 2022 ist eine dramatische Wende nicht in Sicht: Zwar hat die britische Notenbank Mitte Dezember beschlossen, den Leitzins von 0,1 auf 0,25 Prozent zu erhöhen, die EZB blieb jedoch bei 0 Prozent. Der Einlagesatz liegt im Euro-Raum weiterhin bei minus 0,5 Prozent. Mit Zinserhöhungen rechnen Volkswirte frühestens für 2023. Zuerst müsste die EZB wohl auch noch aus ihren Anleihekaufprogrammen aussteigen.
EZB will Anleihekaufprogramm auslaufen lassen
Dies immerhin ist auf den Weg gebracht: Die EZB hat wie erwartet kurz vor Jahresende kommuniziert, wie der Einstieg in den Ausstieg aus dem Pandemie-Notprogramm Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) ablaufen soll. Das Programm hatte die Zentralbank im Frühjahr 2020 gestartet. Ende März sollen die Käufe von Anleihen enden, fällige Tilgungsbeiträge sollen allerdings noch bis mindestens Ende des Jahres 2024 reinvestiert werden.
Um nach dem Rückfahren von PEPP Verwerfungen am Markt zu verhindern, soll das Asset Purchase Programme (APP) vorübergehend ausgeweitet werden. Das Ankaufsvolumen soll im zweiten Quartal 2022 von zuletzt 20 auf 40 Milliarden Euro verdoppelt werden und dann über 30 Milliarden Euro im dritten Quartal wieder auf das alte Niveau absinken.
Info
Was ändert sich 2022 sonst noch? In den weiteren Teilen unserer Serie finden Sie die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Restrukturierung.