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Bayern LB warnt Genussscheininhaber

(mih) Nach der West LB warnt nun auch die Bayern LB die Inhaber von hybriden Schuldpapieren vor einem Jahresverlust und damit verbunden vor einem Ausfall der Zinszahlung. Zur Begründung verweist die Landesbank auf die Position der EU-Kommission, die bei anderen Beihilfeverfahren eine Auflösung von Reserven und Rücklagen zur Vermeidung eines Bilanzverlustes als unzulässig eingestuft habe. Deshalb seien die Genussscheine und stillen Einlagen am Verlust zu beteiligen. Wie hoch die Verlustbeteiligung ausfallen wird, soll erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bekanntgegeben werden.

 

Quellen: Bayern LB, FINANCE