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BGH stärkt Rechte von Minderheitsaktionären bei Squeeze-out

(naj) Minderheitsaktionäre, die bei einem Squeeze-out gegen Zwangsabfindung aus einem Unternehmen gedrängt werden, haben künftig mehr Rechte. Dies entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BHG). Demnach können Minderheitsaktionäre auch dann Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten, wenn ihre Aktien zwischenzeitlich auf ein anderes Unternehmen übertragen wurden.

 

Diesem Urteil lag ein Streit um die Massa AG zu Grunde. Die Minderheitsaktionäre klagten 1997 gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, Unternehmensteile auszugliedern. Noch während des Klageverfahrens wurden sie in einem Squeeze-out-Verfahren aus der Massa AG ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte daher ihre Anträge ab.

 

Quellen: Bundesgerichtshof, FINANCE