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Ein Vertreter für die Anleihegläubiger

Der Stromriese RWE hat sich in seinem Anfang des Jahres aufgelegten Debt-Issuance-Program vorbehalten, künftig einen Vertreter der Anleger zu bestellen.
RWE

In den vergangenen Jahren haben deutsche Unternehmen beim Funding immer mehr auf Anleihen gesetzt. Doch das Verhältnis mit den Investoren ist relativ anonym. Tritt ein Problem bei der Rückzahlung auf – wie etwa beim Modeunternehmen Escada oder in diesem Jahr bei Q-Cells und Pfleiderer – waren extrem aufwendige Verfahren die Folge. Diese scheiterten früher nicht selten am mangelnden Dialog mit den Bondholdern und an der Unmöglichkeit von Mehrheitsentscheidungen.

Seit Mitte 2009 hat sich beim Deutschen Schuldverschreibungsrecht einiges geändert: Der Rechtsrahmen des veralteten Textes von 1899 wurde vollständig überarbeitet, weitreichende Mehrheitsbeschlüsse sind inzwischen möglich. Und: „Nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz kann ein Emittent bereits in den Anleihebedingungen einen gemeinsamen Vertreter der Bondinvestoren bestellen und ihm Informationsrechte einräumen“, erklärt Thomas Warnholtz, Geschäftsführer bei der Deutschen Gesellschaft zur Vertretung von Anleihegläubigern (DGVA). Der Schweizer Stahlkonzern Schmolz + Bickenbach beispielsweise hat diese Möglichkeit genutzt und bei seinem letzten Bond einen Vertreter nominiert. Dabei handelt es sich um den Beratungsarm einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Auch der Stromriese RWE hat sich in seinem Anfang des Jahres aufgelegten Debt-Issuance-Program vorbehalten, künftig einen Vertreter der Anleger zu bestellen. Warnholtz glaubt, dass die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters eine Win-win-Situation für Emittenten und Bondholder darstellt.

Kontakt halten und Themen diskutieren

„Der Emittent kann immer engen Kontakt zu den Anlegern halten und mit ihnen aktuelle Themen diskutieren“, sagt er. „Die Anleger wiederum können mit Hilfe des Vertreters ihre Kommunikation untereinander und ihre Kommunikation mit dem Emittenten verbessern.“ Dadurch würden alle Anleger gleichermaßen in die Lage versetzt, ihr Investment über die Laufzeit der Anleihe kontinuierlich zu analysieren und einzuschätzen. Damit die neuen Möglichkeiten auch in der Praxis genutzt werden, hat die DVFA (Berufsverband der Investment Professionals) gemeinsam mit dem Fondsverband BVI mit Unterstützung der DGVA den neuen Standard für Unternehmensanleihen unter dem  Schuldverschreibungsgesetz veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden.

Stand jetzt ist es allerdings fraglich, ob daraus wirklich ein großer Trend für Emittenten wird. Zwar sprechen einige wichtige Punkte dafür. Allerdings  müssen die Emittenten den Vertreter der Anleihegläubiger auch bezahlen – das dürfte die Motivation einiger preissensitiver Unternehmen sicherlich zügeln.

markus.dentz[at]finance-magazin.de

Markus Dentz ist Chefredakteur von FINANCE und der Fachzeitschrift DerTreasurer. Seine journalistischen Schwerpunktthemen sind Unternehmensfinanzierung, Restrukturierung und Treasury. Nach dem Studium und dem Volontariat beim F.A.Z.-Institut stieß Dentz zur FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, einer Tochter der F.A.Z.-Verlagsgruppe und Herausgeberin von DerTreasurer und FINANCE. Mehrfach wurden seine Artikel aus den Bereichen Private Equity und M&A mit Journalistenpreisen ausgezeichnet.