Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, scheint sich das Amtsgericht Dresden im Fall der Skandalfirma Infinus gedacht zu haben: Ab dem 17. Juni werden die Gläubiger der rund 5000 Orderschuldverschreibungen im Volumen von 667 Millionen Euro vor Gericht einen gemeinsamen Vertreter wählen. Am ersten Termin sollen im Fünfminutentakt die Gläubiger von 43 unterschiedlichen Anleiheserien einen gemeinsamen Vertreter wählen.
Die Kanzlei Pia, die mit Klaus Nieding ebenfalls einen Kandidaten ins Rennen schickt, warnt bereits vor einem Ansturm: „Ich habe erhebliche Bedenken, dass die gewählten Räumlichkeiten auch nur ansatzweise ausreichen.“ Ein Sprecher des Insolvenzverwalters Bruno Kübler weist diese Bedenken gegenüber FINANCE klar zurück: „Es gibt Anleiheserien, in denen nur ein oder zwei Gläubiger sind und die einzelnen Serien werden nach und nach aufgerufen.“ Das sei organisatorisch kein Problem.
Anlegeranwälte ließen erste Gläubigerversammlung platzen
Dieser ungewöhnliche Schritt des Amtsgerichts ist notwendig geworden, nachdem die erste Versammlung der Infinus-Orderschuldverschreibungsgläubiger am 13. Mai gescheitert war. Dort sollte ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, Anlegeranwälte verhinderten dies jedoch mit Befangenheitsanträgen – bei der Versammlung in Dresden sollen sich beide Seiten heiße Wortgefechte geliefert haben.
Anlegeranwälte warfen dem Insolvenzverwalter Bruno Kübler vor, den Posten des gemeinsamen Vertretern Christian Gloeckner von der Kanzlei G&P zuschanzen zu wollen. Gloeckner und Kübler kennen sich aus früheren Insolvenzverfahren, außerdem hatte Gloeckner Kübler im November als Insolvenzverwalter von Fubus, der Infinus-Mutter, vorgeschlagen. Darüber hinaus monierten die Anlegeranwälte, Kübler habe den Eindruck vermittelt, die Wahl eines gemeinsamen Vertreters sei Pflicht. Einige Anwälte halten dies für unnötig – die Ernennung koste nur Geld und verkleinere die Insolvenzmasse, argumentieren sie.
Infinus: Insolvenzverwalter wehrt sich gegen Anschuldigungen
In dieser Woche nahm Kübler nun erstmals öffentlich Stellung zu den Anschuldigungen: Bei seinem ersten Informationsschreiben an die Gläubiger sei nur Herr Gloeckner als Kandidat bekannt gewesen, nach der Bekanntgabe weiterer Kandidaturen auf der Fubus-Internetseite veröffentlicht worden. Weiter schreibt er: „Dass Herr Gloeckner mich aus seiner alleinigen Initiative für das Fubus-Verfahren als Verwalter vorgeschlagen hat, war nach verbreiteter Gerichtspraxis eher kontraproduktiv.“ In dem Schreiben hebt er auch hervor, dass kein Anwaltszwang bestehe, wenn sich die Mehrheit der jeweiligen Anleiheserie gegen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entscheidet.
Einen Seitenhieb gegen die Anlegeranwälte kann sich Kübler aber nicht verkneifen: Es sei zwar richtig, dass die Bezahlung aus der Insolvenzmasse erfolge, aber „nach bisherigen Berechnungen gehe ich davon aus, dass die anteilig auf jeden Gläubiger entfallenden Kosten geringer ausfallen als im Fall der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts.“
Gläubiger müssen weiter bangen, Infinus-Manager bleiben in Haft
Da sich die Wahl des gemeinsamen Vertreters nach dem Scheitern der ersten Versammlung verzögert, hat das Amtsgericht jetzt außerdem die für den 30. Juni geplante ordentliche zweite Gläubigerversammlung auf den 25. November verschoben. Für die Gläubiger des Finanzdienstleisters – neben den Orderschuldverschreibungen sind die auch die Inhaber von Genussrechten und Nachrangdarlehen im Umfang von 49 beziehungsweise 54 Millionen Euro – bedeutet dies, dass sie noch länger um ihr Geld bangen müssen. Insgesamt geht es um mehr als 1 Milliarde Euro. Die Inhaber der Orderschuldverschreibungen können immerhin auf eine Quotenzahlung von 20 Prozent hoffen.
Derweil laufen die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrugs gegen fünf Infinus-Manager weiter. Das zuständige Oberlandesgericht Dresden hat in dieser Woche mitgeteilt, dass die seit November inhaftierten Manager wegen des „dringenden Verdachts eines nach Art eines Schneeballsystems mittäterschaftlich begangenen Kapitalanlagebetruges“ weiter in Untersuchungshaft bleiben. Der Fall Infinus wird Staatsanwaltschaft und Gläubiger wohl noch eine ganze Weile beschäftigen.