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Große Fragezeichen über MBB Clean Energy

Investoren der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy warten weiter auf ihre Zinszahlungen. Dem Unternehmen droht auch juristischer Ärger.
vencavolrab/iStock/Thinkstock/Getty Images

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy müssen weiterhin auf ihre Zinszahlungen warten. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen den Zinstermin für das im Mai 2013 begebene Papier verpasst und dies zunächst mit technischen Schwierigkeiten begründet. Kurz darauf hatte das Unternehmen in einem außergewöhnlichen Schritt die Globalurkunde seiner Mittelstandsanleihe für unwirksam erklärt. Auch in diesem Jahr sieht es für die Anleger der mit 6,25 Prozent verzinsten Anleihe, die derzeit vom Handel ausgesetzt ist, nicht gut aus: Das Unternehmen hat die eigentlich in der vergangenen Woche fällige Zinszahlung zunächst ausgesetzt.

MBB Clean Energy begründet den Schritt mit der noch nicht abgeschlossenen „Reparaturmaßnahme“ der Schuldverschreibung. Mit der Lösung befasst sich seit wenigen Tagen ein neuer Vorstand. Adam Gehrke, Verantwortlicher für das Risikomanagement der MBB Group AG in Zürich, ist seit Ende April Vorstand der MBB Clean Energy. Er hat das Amt vom vormaligen Vorstand Eckhart Misera übernommen, in dessen Amtszeit die Emission der Mittelstandsanleihe fiel.

Ob und bis wann die Anleihe „repariert“ werden kann, ist offenbar für den neuen Vorstand nicht absehbar. In einem Schreiben an die Investoren gibt MBB Clean Energy wenig Anlass für Optimismus: Der Vorstand „befindet sich in der Bewertungsphase sämtlicher zur Reparaturmaßnahme gehörender Prozesse“, schreibt das Unternehmen. „Wir bedauern sehr, Ihnen aufgrund der Komplexität und der Beteiligung mehrerer Emissionspartner im Moment nicht konkret mitteilen zu können, wann diese Phase zeitlich abgeschlossen werden kann.“ 

MBB Clean Energy: Kein Zeitplan erkennbar

Schon Ende November 2014 hatten sich Schwierigkeiten im Reparaturprozess angekündigt. Die MBB Clean Energy hatte damals den Investoren nüchtern den vorübergehenden Stopp des Projekts mitgeteilt: „Der Reparaturprozess, verursacht durch zwei formunwirksame Globalurkunden, stockt derzeit.“ Die Übertragung in eine wirksame Form wurde verschoben. Ursprünglich sollte das Thema bis Ende 2014 abgeschlossen sein.

Die Begründung für die anhaltenden Schwierigkeiten ist kryptisch: Eigentlich klang es vielversprechend, was MBB Clean Energy im November an die Zeichner der Mittelstandsanleihe schrieb: Die „technischen Dokumente für den Start des Reparaturprozesses“ lägen seit Mitte Oktober „in einer Form vor, in der diese innerhalb weniger Tage finalisiert werden könnten.“ Zudem verfüge MBB Clean Energy über „die notwendigen Versicherungen, welche auch den Reparaturprozess abdecken.“

Sprengstoff bargen allerdings andere Teile der Investorenmitteilung: Der Mini-Bondemittent klagte, es sei „ohne das konstruktive Miteinander der involvierten Parteien nicht möglich, diesen Prozess zu starten“. Man werde weiter mit aller Kraft an der Reparatur arbeiten, sei jedoch „leider nicht in der Position, hier entscheidenden Einfluss zu nehmen“. Und  MBB Clean Energy stellte klar: „Diese Mitteilung ist nicht mit den Parteien des Prozesses, dem Bankhaus Gebr. Martin AG und der Clearstream Banking AG abgestimmt.“

MBB Clean Energy droht juristischer Ärger

Eine im November angekündigte Zeitspanne für die Reparatur von annähernd sechs Monaten ist nun ebenfalls verstrichen – anscheinend auch dieses Mal ohne Ergebnis. Der jüngsten MBB-Mitteilung zufolge ist die Reparatur nach wie vor „derzeitig unterbrochen“. Der neu berufene Vorstand befinde sich „in der Bewertungsphase sämtlicher zur Reparaturmaßnahme gehörender Prozesse“. Da die Globalurkunde unwirksam sei, könne jedoch erst nach Abschluss der Reparaturmaßnahme eine reguläre Zinszahlung erfolgen.

Zwar betont das Unternehmen gegenüber den Anlegern, dass es vor allem darum gehe, „Ihnen besonderen Investorenschutz zu gewährleisten“. Doch einige Anleger scheinen sich darunter etwas anders vorzustellen. Schon im vergangenen Jahr drohte MBB juristischer Ärger. Nun teilte Ende April die Siegburger Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte mit, sie vertrete „eine Reihe von Anleihegläubigern“, die beim Landgericht München I auf Rückzahlung des Anlagebetrages nebst Zinsen geklagt hätten.

MBB Clean Energy weist die Verantwortung für die Schwierigkeiten mit der Mittelstandsanleihe gegenüber den Investoren von sich: „Wir versichern Ihnen, dass dieser Zustand nicht unserer Firmenphilosophie entspricht und ursächlich außerhalb unseres Handlungsrahmens einzuordnen ist.“ Weiter heißt es, man bedauere die Unannehmlichkeiten. Für die Anleger dürfte das ein schwacher Trost sein.

Info

Alle Hintergründe zu den ominösen Vorfällen bei dem Cleantech-Investor können Sie auf unserer FINANCE-Themenseite zu MBB Clean Energy nachlesen.