(cow) Wenn das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) in der jetzigen vom Bundeskabinett verabschiedeten Form ab 2008 in Kraft tritt, wird es nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) nur von wenigen Beteiligungsgesellschaften genutzt werden. “Auf der Grundlage des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes werden nach uns vorliegenden Aussagen der Mitglieder höchstens 20 neue Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften gegründet. Auch die Anzahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) wird unverändert bei 30 stagnieren”, sagte BVK-Vorstandsvorsitzender Rolf Christof Dienst am Donnerstag in Frankfurt. Alle anderen Gesellschaften würden weiterhin auf der Grundlage des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom Dezember 2003 agieren. Zudem befürchtet der BVK einer Abwanderung der Fonds in das Ausland. Insbesondere in Luxemburg, der Schweiz und Großbritannien seien nach Ansicht des BVK die Rahmenbedigungen für Private-Equity-Fonds deutlich besser als in Deutschland. So bemängelt der BKV u.a. die Rechtsformvoraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind. Zudem sieht der BVK die derzeit angesetzte Größenvoraussetzung von 20 Millionen Euro Eigenkapital für Zielsetzung als zu gering an. Weiterhin soll nach Vorstellungen des BVK die Begrenzungen der Investitionen neben der Region EWR auch auf die Schweiz, Israel und die USA ausgeweitet werden. Die Hauptforderung des Verbands sei jedoch weiterhin die Schaffung stabiler und verlässlicher Rahmenbedingungen für Private-Equity-Gesellschaften in Deutschland, die nach BVK-Meinung mit dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf nicht gewährleistet würden.
Die Anhörung für das MoRaKG im Bundestag ist für den 22. Oktober 2007 geplant.
Quellen: BVK, FINANCE