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Private Equity-Branche denkt über Abzug der Geschäfte aus Deutschland nach

(cow) Jede zweite Private-Equity-Gesellschaft will Geschäfte ins Ausland verlagern, wenn in Deutschland keine stabilen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das ist das Ergebnis einer Mitgliederbefragung des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) unter seinen 185 Mitgliedern.

Demnach denkt fast jede zweite Gesellschaft darüber nach, ihre Fonds ins Ausland zu verlagern, fast ebenso viele ziehen sogar die Verlagerung ihrer Managementgesellschaft ins Ausland in Betracht. Der Kapitalabfluss wäre beträchtlich: 9 Milliarden Euro privates Eigenkapital würden dann nicht mehr aus Deutschland investiert werden. Derzeit verwalten alle deutschen Private Equity-Fonds 18,5 Milliarden Euro in allen Marktsegmenten.

Die Private Equity-Branche in Deutschland beklagt vor allem die steuerliche Schlechterstellung ihrer Fonds im internationalen Vergleich. Die Unsicherheit über die steuerliche Transparenz der Fonds führt dazu, dass große internationale Investoren bereits jetzt ihre Gelder nicht in deutschen Fonds anlegen. Die steuerliche Transparenz für alle Private Equity-Fonds, und damit ihre Einordnung als „vermögensverwaltend“, ist somit auch für 90 Prozent der befragten Private Equity-Gesellschaften die wichtigste Forderung an die Politik. Im Ergebnis soll die Besteuerung nur einmal, nämlich beim Anleger erfolgen. Dies ist zum Beispiel bei Immobilien und Wertpapieren bereits der Fall. Private Equity-Fonds drohen hingegen eine gewerbliche Einstufung und damit eine Besteuerung sowohl auf Fonds- als auch auf Anlegerebene. Ausländische Investoren, wie die großen Pensionsfonds, müssen gewerbliche Einkünfte zudem in Deutschland versteuern, obwohl sie in ihrem Heimatland steuerfrei gestellt sind – für sie ein Grund, nicht in deutsche Fonds zu investieren.

Als ebenso zentral für die Weiterentwicklung der Private Equity-Branche in Deutschland stufen 90 Prozent der BVK-Mitglieder die Beibehaltung der Verlustvorträge von jungen Unternehmen bei Mehrheitswechseln im Rahmen von Kapitalerhöhungen ein. Sollten diese künftig wegfallen, wäre das besonders für die Frühphasenförderung junger, innovativer Unternehmen fatal. Diese machen in den ersten Jahren alle Verluste. Sollte ein Verlustvortrag nur noch eingeschränkt möglich sein, würde niemand mehr in diese Unternehmen investieren wollen. Auch die Mindeststeuer trifft diese Unternehmen besonders hart. Verluste dürfen demnach nur in Höhe von 60 Prozent von den Einkünften eines Jahres abgezogen werden. So sprechen sich in der Befragung besonders die auf Frühphasenfinanzierung spezialisierten Gesellschaften für eine Befreiung junger Unternehmen von dieser Mindeststeuer aus.

Die in der Unternehmenssteuerreform geplante Zinsschranke wird von einer Mehrheit, nämlich 75 Prozent, der Gesellschaften abgelehnt. Die Zinsschranke wird dazu führen, dass Investitionen, Umstrukturierungen und Expansionen von Unternehmen bestraft werden. All diese Vorhaben erfordern von den Unternehmen Fremdkapital, das durch die Zinsschranke künftig gegenüber Eigenkapital benachteiligt wird. Bei den Berechnungen für die Zinsschranke müssen zumindest die Aufwendungen für Investitionen sowie Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden, indem die Messlatte für die Zinsschranke höhergelegt wird: Maßstab sollte der Rohgewinn vor Steuern, Zinsen, Abschreibungen und zuzüglich Forschung und Entwicklung sein.

 

Quellen: BVK, FINANCE